Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_26_Presse_OCR

- S.5

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_02_26_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung

„Unangemeldete Demo gegen Femizide doch legal“, Seite 5

Unangemeldete Demo
gegen Femizide doch legal

Nach zwei Frauenmorden organisierte eine Tirolerin eine Kundgebung
und meldete diese nicht an. Das Gericht hob nun die Strafe auf.

Von Alexandra Plank

Innsbruck —- Grundsätzlich
kann jeder in Österreich demonstrieren, sofern das Anliegen verfassungskonform
ist. Kundgebungen müssen
aber 48 Stunden vorher angemeldet werden. Nachdem
am 11. und 12. Juni 2024 zwei
Femizide bekannt geworden
waren - ein Mann tötete seine
Frau, eine Innsbruckerin, in
Italien, eine Frau wurde vom
Mitbewohner in Wien ermordet —, organisierte eine Aktivistin spontan die Versammlung „Stopp Femizide“. In den
Abendstunden marschierten
etwa 35 Personen von der
Annasäule vors Landestheater. Da die Beschuldigte eine
Rede hielt, wurde sie als Veranstalterin deklariert und wegen Verstoßes gegen das Veranstaltungsgesetz angezeigt.

_

‚ Meine Mandantin
war emotional

derart aufgewühlt, dass

ein Zuwarten nicht möglich war.“

Foto: Kapferer

Simon Kapferer
(Anwalt)

Die Verwaltungsstrafe belief
sich auf 80 Euro. Anwalt Simon Kapferer legte dagegen
Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG)
ein: „Meine Mandantin war

emotional derart aufgewühlt,
dass ein Zuwarten nicht möglich war“, argumentierte er.
Die mediale Aufmerksamkeit
musste genutzt werden, die
Demo habe dem Gedenken
der Opfer gegolten.

Der Anwalt verwies auf die
Dimension des Themas: Monatlich werden in Österreich
etwa drei Frauen ermordet.
Auf der Website des Bundeskanzleramtes steht: „In Österreich werden Frauen ermordet, weil sie Frauen sind.
62 Tote Frauen in den Jahren
2020 und 2021 und 319 ermordete Frauen in den letzten 11 Jahren. Von 2014 auf
2018 haben sich die Femizide von 19 auf 41 verdoppelt.“
Nachsatz: Österreich stehe
an der traurigen EU-Spitze
bei Frauenmorden. Der Anwalt führte auch aus, dass der
Vorfall im auffälligen Wider-

Seite 5 von 38

spruch zum bisherigen Leben
der Mandantin stehe. Sie hatte bislang keine Strafen.

Das Gericht folgte der Argumentation und hob die Strafe
auf. Im Urteil heißt es: „Für
die Beschwerdeführerin war
die fristgerechte Anzeige unmöglich, ohne den Versammlungszweck zu gefährden.“
Dafür wurden diese Gründe
angeführt: Man wollte die
mediale Präsenz nutzen. Die
besondere Brutalität der Taten spielte eine Rolle. Die
Aktivistin wollte Totenwache
halten. Femizide seien für sie
ein sehr emotionales Thema,
damit wollte sie nicht alleine
sein. Sie habe bisher alle Demos angemeldet. Für Simon
Kapferer und seine Mandantin ist die Entscheidung ein
klares Signal, dass man entschlossen gegen Femizide
vorgehen will.