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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_17_Presse_OCR
- S.3
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Tiroler Tageszeitung
TirolerseTageszeitung
„Ende der Abgaben-Pflicht pickt“, Seite 4
17.1.2025
Ende der Abgaben-Pflicht pickt
LH Mattle will Leerstands-Novelle festzurren. Fragezeichen über Freizeitwohnsitz-Abgabe.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck — Sie zieht sich wie
ein roter Faden durch einige
der eingelangten Stellungnahmen zur Novelle des Tiroler Freizeitwohnsitz- und
Leerstandsabgabengesetzes: die Kritik am Vorhaben
der schwarz-roten Landesregierung, die Einführung
einer Abgabe auf ungenutzten Wohnraum den 277 Gemeinden mit 1. Jänner 2026
wieder freizustellen. Wie be-
richtet, müssen die Kommunen die Abgabe laut aktueller
Gesetzeslage einheben. Mit
der Novelle soll die Pflicht
fallen, gleichzeitig aber die
Abgabenhöhe kräftig nach
oben steigen. Das politische
Ziel bleibt weiter die Mobilisierung des Wohnungsleerstandes.
Am kommenden Monta
werden sich ÖVP und SP
anlässlich der traditionellen
Neujahrs-Regierungsklausur
auch mit den Stellungnah-
Landeshauptmann Anton Mattle (VP) und Vize Philip Wohlgemuth (SP)
wollen die Leerstandsabgaben-Novelle am Montag finalisieren. Foto: Springer
men zur Leerstands-Novelle
befassen. Gilt es doch unter
Berücksichtigung der Stellungnahmen einen finalen
Entwurf aufzubereiten. Die
Klausur ist schwerpunktmäßig dem Wohnen gewidmet.
„Wir werden die Anregungen und Kritikpunkte genau
prüfen und in den weiteren
Prozess einfließen lassen“,
versichert der für Wohnbau
zuständige LHStv. Philip
Wohlgemuth (SP). Man wolle
den unterschiedlichen Interessen „gerecht werden“, sagt
das neue Regierungsmitglied.
Leerstand sei insbesondere
in den Ballungszentren wie
Innsbruck eine große Herausforderung, sagt LH Anton
Mattle (VP). Weniger im ländlichen Raum. Deshalb sei es
auch richtig, wenn nun die
Gemeinderäte vor Ort selbst
die Möglichkeit bekämen,
mit einer Abgabe einzugreifen. Oder eben nicht. Jedoch
verweist man im Büro Mattle
auch auf ein im Vorfeld der
Novelle eingeholtes Rechtsgutachten der Universitätsprofessoren Peter Bußjäger
und Thomas Müller. Daraus
gehe hervor, heißt es auf TT-
Anfrage, dass eine Teilver-
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pflichtung von Vorbehaltsgemeinden - wie eben u.a. von
der AK und Teilen der Opposition gefordert —- auch nicht
möglich sei.
Auf TT-Anfrage bestätigt
dies auch Müller. Das Land
könne gemäß Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) lediglich
in Ausnahmefällen Gemeinden eine Abgaben-Einhebung
vorschreiben. Eine solche sei
etwa „die Aufrechterhaltung
oder Wiederherstellung des
Gleichgewichts im Haushalt
der Gemeinde“. Also: wenn
Kommunen unter Finanzschwierigkeiten leiden. Nicht
jedoch etwa aus Gründen der
Wohnraumschaffung. Insofern, so Müller, stehe bereits
die derzeit geltende Pflicht zur
Einführung einer Leerstandsabgabe in einem „Spannungsverhältnis“ zum F-VG.
Fraglich bleibt damit, ob
just jene Bestimmung nicht
auch auf die Einhebung der
Freizeitwohnsitzabgabe zutrifft. Zu dieser Abgabe sind
die Gemeinden weiterhin gemäß Landesgesetz verpflichtet. Doch auch diese verfolgt
letztlich kein Finanz-, sondern lediglich ein raumordnungspolitisches Ziel.