Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_13_Presse_OCR

- S.5

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_01_13_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung

Leer stehende Wohnungen zu mobilisieren, ist das Ziel. Die Leerstandsabgal

be das Mittel dazu. Symbotiota: Springer

„Leerstands-Reform: Die Skepsis bleibt“, Seite 4

Leerstands-Reform:
Die Skepsis bleibt

Arbeiterkammer drängt bei Novelle des Abgabengesetzes
darauf, dass Pflicht zumindest bei Vorbehaltsgemeinden
nicht fällt. Wirtschaft und Stadt Innsbruck üben Kritik.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck - Im März-Landtag will die schwarz-rote Landesregierung die Novelle des
P ß
zum Beschluss vorlegen. Wie
berichtet, schärft das Land
das bis dato zahnlose Regelwerk nach. Einerseits steigt
die künftige Abgabenhöhe,
damit sie endlich ungenutzte
Wohnungen mobilisiert, andererseits wird es Gemeinden
anders als bisher freigestellt,
die Abgabe auch tatsächlich
einzuheben (siehe Faktbox).
Am Freitag endete die Begutachtungsfrist zur Novelle.
Der 7T liegen die Stellungnahmen der zentralen Player
im Land vor. Durch sie zieht
sich ein roter Faden: Die
Skepsis bleibt.
Gemeindeverband: Wenig überraschend positiv
bewertet der Gemeindeverband, dass die Abgabe künftig nicht mehr in die Gemeindeautonomie einschneide,
sondern freihändig angegangen werden könne. Oder eben
auch nicht. Der Verbandsvorstand sprach sich mit nur
zwei Gegenstimmen dafür
aus. Ebenso begrüßt wird die
neue Möglichkeit der Datenverknüpfung von Zentralem
Melde- mit Gebäude- und
Wohnungsregister. Aber auch
die Erhöhung der Abgabe
trifft auf Zustimmung. Überdenken sollte das Land indes
das Festhalten an der Selbstbemessungspflicht der Abgabenschuldner, heißt es.
Wirtschaftskammer: Im
Gegensatz zur AK fällt
die Stellungnahme der Wirtschaftskammer (WK) auf zwei
Seiten recht knapp aus. Die
Wirtschaft attestiert dem alten Gesetz ebenso, „weitgehend wirkungslos“ geblieben
zu sein. Dass der dauerhafte
Leerstand von gebrauchstauglichen Wohnungen „je-

überlegt und ausgewogen“
sein müsse. Insofern benötige es ausreichend Ausnahmetatbestände von der Leerstandsabgabe. So drängt die
WK darauf, Ausnahmen auch
für Wohnungen zu erreichen,
welche sich im Verkaufsprozess befinden. Derartige
Objekte sollten einen zweijährigen Abgabenaufschub

Reform-Eckpunkte

Abgabenpflicht: Bis dato
hat jede Gemeinde eine

einzuheben. Künftig soll dies jedoch
wieder den Kommunen
selbst überlassen werden.
Die an
sich bleibt eine Aufgabe des
Jjeweiligen Eigentümers.

bekommen. Gegen die neue
Abgabenhöhe spricht sich
die WK zwar nicht dezidiert
aus, bewertet diese aber „am
oberen Ende“ der in der Praxis verlangten Werte. Die Einnahmen aus der Leerstandsabgabe sollten für „leistbares
Wohnen oder Bauen“ in den

Arbeiterkammer: Die
schärfste Kritik an der
Novelle kommt vorerst aus
der Arbeiterkammer (AK).
Insgesamt ortet sie im vorliegenden Gesetzesentwurf
„Schwächen, die den Erfolg
der ursprünglich gesetzlichen Zielsetzungen gefährden“. Allen voran im Festhalten an den zahlreichen
Ausnahmetatbeständen,
andererseits im Aus für die
Einhebungs-Pflicht durch die
Kommunen. Letztere, warnt
die AK, könnten durchaus
aus „politischen oder administrativen Gründen“ auf die
Abgaben-Einführung verzichten. Ohne Verordnung
entfalle aber auch die Pflicht
zur Leerstandsmeldung. Die
AK fordert deshalb eine Beibehaltung einer landesweit
geltenden Abgabe, zumindest jedoch für alle laut Gesetz ausgewiesenen „Vorbehaltsgemeinden“. Also solche
mit gesetzlich attestiertem
„hohen Wohnbedarf“. Die
Ausnahmetatbestände sieht
die AK weiterhin als zu weitreichend an. Diese Schlupflöcher „laden zu Umgehungen
ein“. So solle beispielsweise
der „Eigenbedarf“ von drei
auf ein Jahr verkürzt werden.
Stadt Innsbruck: Der
Stadtmagistrat geht eben-

so davon aus, dass viele Gemeinden „aus verwaltungsökonomischen Gründen“
auf eine Einhebung der Leerstandsabgabe künftig verzichten werden. Innsbruck
nicht. Hohe Hürden kämen
aber auch auf die Stadt zu.
So u.a. die Einbindung von
Sachverständigen zur Feststellung bspw. von Ausnahbeständen. Zudem wer-

Gemeinden zweck 4 i}
werden. Generell prophezeit
die WK aufgrund der komplexen Abgabenberechnung
den Kommunen einen „nicht
unwesentlichen Nachbearbeibedarf“ je Fall. Die WK

denfalls suboptimal“ sei, wird
ebenso unterstrichen. Jedoch
warnt die WK ausdrücklich

davor, dass jeder Eingriff in
snl

die Dinaantumefraihait

will eine „Sunset-Klausel“ von
drei Jahren einbauen. Soll heißen: Vor Ablauf selbiger müsste das Gesetz neuerlich vom

T andtam hacchlacecan weardan

Seite 5 von 17

de die Abgabenbemessung
„verkompliziert“, weshalb die
Stadt auf eine Beibehaltung
(Nutzfläche als relevante Berechnungsgröße) drängt. In
Summe bezweifelt daher die
Stadt, dass die Novelle aus
ökonomischer Verwaltungssicht den gewünschten Lenkungseffekt des Vorhabens

anturicbaln urird