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Tiroler Tageszeitung

„Mietzinsbeihilfe ab erstem Tag abgeblasen“, Seite 6

Das Fenster für die von Domauer

ab dem 1. Hauptwohnsitztag ist wieder zu. F: Spings

Mietzinsbeihilfe ab
erstem Tag abgeblasen

Noch in seiner letzten Sitzung als Regierungsmitglied
brach Dornauer sein Beihilfen-Versprechen. Wartefrist
bleibt, wird jedoch bei Gemeindewechsel teilgelockert.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck - Noch im Mai dieses Jahres versprach der damalige Wohnbaureferent und
LHStv. Georg Dornauer (SP)
im Landtag „eine Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag in
allen Kommunen — auch in
Innsbruck“. Auch das sollte
das Wohnen in Tirol wieder
leistbarer machen. Aktuell gilt
laut Richtlinie des Landes für
alle Kommunen eine zweijährige Wartefrist (im Falle eines

5 ® F
Nachdem insbesondere aus
den Reihen des Koalitionspartners VP und des Gemeindeverbands Dornauer hierfür eine Absage erhielt, legte
dieser wenige Wochen später
nach. Und drohte das Mietzinsbeihilfe-Versprechen im
Alleingang durchzuziehen.
Nämlich indem Dornauer
hierfür die Mehrkosten von
d }

‚ Eine derartige Re-

gelung wäre zwar
in Härtefällen möglich,
nicht aber generell für
alle Gemeinden.“

Kark-Josef Schubert
(Gemeindeverbandspräsident)

9,5 Mio. Euro. Davon 1,4 Mio.
Euro für die Stadt Innsbruck,
0,5 Mio. Euro für die Gemeinden und 7,6 Mio. Euro für das Land. Die Kosten
der Mietzinsbeihilfe werden
aktuell zwischen Land und

der (bei ihm ressorti,

Wohnbauförderung abzapfen wollte. Selbige bezifferte
Dornauer mit bis zu 2,5 Mio.
Euro. Eine Zahl, welche Mitte Juni die Abteilung Wohnbauförderung selbst korrigieren musste —- auf geschätzte

Seite 4 von 16

G inden gemäß einem
80:20-Schlüssel aufgeteilt.
Sieben Monate später,
Dienstag dieser Woche. Es
ist Dornauers letzte Regierungssitzung vor seinem
Rücktritt. Und just hier legt
Domauer eine Änderung der

Mietzinsbeihilfen-Richtlinie
zur Beschlussfassung vor.
Und bricht damit einen Tag
vor seiner Abdankung aus
den Regierungsgeschäften
mit seinem Versprechen. Die
Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag wird nicht kommen.
Stattdessen erfolgt nur eine
Lockerung der Wartefrist.
Und zwar im Falle des Wohnortwechsels. Aber auch nur
dann für solche Antragsteller,
die bereits im Zeitraum von
12 Monaten zuvor für zumindest einen Monat eine Mietzinsbeihilfe bezogen haben.
Nur in solchen Fällen soll die
Wartefrist (Anwartschaft) gemeindeübergreifend angerechnet werden.

Wie hoch die dadurch entstehenden Mehrkosten sein
werden, kann landhausintern derzeit nicht beziffert
werden. Schlagend werden
soll die Richtlinienänderung
bereits mit 1. Jänner 2025. In
der schwarz-roten Regierung
ging der Antrag durch.

G ihdeverband

dent Karl-Josef Schubert hält
die Reform dennoch für zielführend, wie er im Gespräch
mit der 7T erklärt. Dornauers Ausgangswunsch wäre
kontraproduktiv gewesen.
Man habe sich auch aus dem
Grund dagegen ausgesprochen, um einer Art „Mietnomadentum“ zwischen den
Gemeinden auch weiterhin
einen Riegel vorzuschieben.
Wobei Schubert auch eingesteht, dass sich kleinere Gemeinden damit leichter tun
als größere. Insbesondere die
Landeshauptstadt Innsbruck.
Letztere hat, genauso wie der
jemeindeverband, der Reform im Vorfeld die Zustimmung erteilt.

Die Verpflichtung, die
Mietzinsbeihilfen-Richtlinie
auch umzusetzen, besteht indes für die Kommunen nicht,
Das war auch bisher so.