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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_10_21_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Höhere Leerstandsabgabe im Verzug“, Seite 4
Höhere Leerstandsabgabe im Verzug
Weiter auf sich warten lässt die Novellierung des bis dato zahnlosen Leerstandsabgabe-Gesetzes. LH Mattle verschiebt
den Entwurf nun bis Jahresende. Datenverknüpfung bleibt rechtlich unsicher, Gemeinden drängen auf klare Regelung.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck — Die Leerstandsabgabe in Tirol ist ein Rohrkrepierer. Nicht anders kann
der nüchterne Befund nach
Einführung einer Art Strafsteuer auf längerfristig ungenutztes Wohnungseigentum
2023 ausfallen. Weder kann
die Leerstandsabgabe in derzeit geltender Form (siehe
Faktbox) den erwünschten
Mobilisierungseffekt erzielen,
noch deckt sich die Anzahl
der — wie vom Gesetz vorgesehen — als Leerstand selbst
angezeigten Objekte mit den
offiziellen Schätzungen.
Das bestehende Gesetz
krankt daran, dass das so genannte „Volkswohnungswesen” den Ländern bis dato
verbot, mit der Leerstandsabgabe einen Lenkungseffekt
zu erzielen. Der Abgabenhöhe war also ein gewisses Limit gesetzt. Seit April dieses
Jahres ist dies nicht mehr
so, die türkis-grüne Bundesregierung trat den Ländern
diese zentrale Verantwortung
ab. Auch nach massiver Intervention von Landeshauptmann Anton Mattle (VP) und
der LH-Konferenz. Mattle
wertete dies als Erfolg und
kündigte damals sogleich an,
noch im Herbst eine Novelle
des Tiroler Leerstandsabgabe-Gesetzes vorzulegen.
Daraus wird nun nichts.
Auf TT-Nachfrage bestätigt
Mattle, dass die Novelle erst
mit Jahresende als Begutach-
‚ Das eigentliche Pro-
blem ist das strenge
Mietrecht. Eigentümer
haben große Sorgen vor
dem Vermieten.“
Anton Mattie
{(Landeshauptmann, VP)
tungsentwurf vorliegen solle.
Und es kommt noch dicker.
Aus seinem Büro wird hinsichtlich des Inkrafttretens
selbiger erklärt, dass „aus
fachlichen Gründen und mit
Rücksicht auf die notwendigen Übergangsfristen von
den zuständigen Fachabteilungen der 1. Jänner 2026
empfohlen wird“.
Zwei externe Gutachten
sind eingeholt worden. Eines lotete verfassungs- und
datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen aus, das
andere die immobilienwirtschaftlichen Bedingungen
einer „marktwirksamen Leerstandsabgabe”. Aus diesen
Expertisen könne abgeleitet
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die Kommunen eigenständig
(innerhalb eines vorgegebenen Rahmens) und je nach
Wohnungsgröße die Höhe
der Abgabe fest. Ausgewiese-
ne „Vorbehal
nach dem Grundverkehrsgesetz (in ihnen herrscht hoher Wohnungsdruck) haben
jeweils die doppelte Höhe
anzuwenden. Nun seien die
Fachabteilungen im Landhaus angehalten, einen Entwurf zu erarbeiten, welcher
„den Vollzug möglichst einfach gestaltet und Rechtssicherheit garantiert”.
Hinsichtlich der Anhebung
der Abgabe lässt sich Mattle
weiterhin nicht in die Karten
blicken. Sowohl Innsbrucks
werden, dass eine Neurege- Vizebürgermeister Georg
lung der Abgabe auf eine Dif- Willi als auch Gemeindeverfi i g nach Gemein- bandspräsid Karl-Josef
den und Wohnungsgröße Schubert hatten im Frühjahr
sowie nach Zustand (neuwer- noch eine Verdreifachung der
tig oder gebraucht) Bedacht Sätze als notwendig erachtet.
nehmen müsse. Aktuell legen
Inwieweit die doch weit ge-
fassten Ausnahmetatbestände verschärft werden, bleibt
offen. Dass sie „überarbeitet”
werden, wird aber bestätigt.
Widerspruch zu Zadic-Vorstoß
Die Höhe ist eine Sache,
die Feststellung von Wohnungsleerstand eine andere.
Dass die Selbstmeldepflicht
nicht greift, ist offenkundig.
Wie im Mai berichtet, lagen
kurz nach dem ersten Stichtag (30. April 2024) nur rund
900 Meldungen (davon 700
beantragte Ausnahmetatbestände) vor. Bei geschätzten
68.000 potenziellen Wohnungsleerständen in Tirol.
Könnten die Gemeinden Daten des Melde- und Gebäuderegisters verknüpfen, wäre
die Feststellung ein Leichtes.
Justizministerin Alma Zadic
(Grüne) hat noch im April im
TT-Interview damit aufhorchen lassen, dass sich dies
— entgegen der Behauptung
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weil er den Wohnungsmarkt künstlich verknappt.
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der Länder — sehr wohl mit
der Datenschutzgrundverordnung in Einklang bringen
lasse. Vorausgesetzt, die Länder schaffen hierfür eine landesgesetzliche Grundlage. Tirol wollte dies auch schriftlich
aus dem Justizministerium
bestätigt haben. Und erhielt
laut Mattle-Büro eine Absage- Die Auslegung des Tiroler
Leerstandsabgabe-Gesetzes
obliege den Behörden und
Gerichten, soll es aus Wien
heißen. Und auch die Datenschutzbehörde verweise auf
die nötige Einzelfallprüfung
infolge eines „konkreten Beschwerdeverfahrens“. Tirol
werde aber „entsprechende
Kontroll- bzw. Abfragemöglichkeiten vorsehen”, heißt es
aus Mattles Büro.
Mattle steht weiter hinter
einer Leerstandsabgabe, hält
aber das strenge Mietrecht
„für das eigentliche Problem”.
Der Bund müsse den Ländern
auch hier Spielrau geben.
Der Gemeindeverband harrt
indes der Leerstandsnovelle, wie Schubert sagt: „Leerstand darf nicht lohnender
sein als Vermieten. Das Land
muss sich mit einem Vor-
schlag jetzt bewegen.“
...
DD aavem schetaber
länger. Alle Augen sind
auf das Landhaus gerichtet. Die Zeit drängt.“