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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_10_16_Presse_OCR

- S.20

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Bezirksblätter Innsbruck

„Probleme trotz der Parkplätze“, Seite 4, 5

Probleme trotz der

Die Leih-E-Scooter bleiben in Innsbruck ein
Aufregerthema. Trotz
Ankündigugen gibt es
keine Verbesserung.

„Die Worte hör ich wohl, nur
allein mir fehlt der Glaube“. So
könnte eine Zwischenbilanz zur
Situation der Leih-E-Scooter in
Innsbruck ausfallen. Trotz der
Errichtung von 34 neuen E-Scooter-Parkplätzen und Verschärfung der Vertragsverbindungen
hat sich die E-Scooter-Situation
kaum verbessert.

INNSBRUCK. Auf der Facebook-
Plattform „Parking E-Scooter“,
die sich mit einer Fotodokumentation mit der Situation in Innsbruck befasst, sind weiterhin täglich Beweisfotos zu finden. Die
Abstellmoral der Leih-E-Scooter
hat sich nur gering verbessert,
obwohl die Stadt Innsbruck eigene E-Scooter-Parkplätze er-

richtet und markiert hat. Diese
E-Scooter-Abstellplätze stehen
frei für jedermann zu denselben
Bedingungen zur Verfügung und
es wird keine Anzahl an zugewiesenen Plätzen kontrolliert. In
den Free-Floating-Bereichen ist
seitens der E-Scooter-Verleiher
darauf zu achten, dass E-Scooter
nicht verkehrsbehindernd abgestellt werden.

Die Abstellflächen

Im Innenstadtbereich stehen
folgende Abstellflächen zur Verfügung: Heiliggeiststraße, Lieberstraße, Süeckbacherstraße,
Christoph-Probst-Platz, Salurner
Straße, Brixner Straße, Bozner
Platz, _ Eduard-Wallnöfer-Platz,
Maria-Theresien-Straße, Prof.-
Franz-Mair-Gasse, Höttinger Au,
Fallmerayerstraße, Kaiser-Josef-
Straße, Adolf-Pichler-Platz, Innrain, _ Herzog-Siegmund-Ufer,
Universitätsstraße, Claudiastraße, Kochstraße, Rennweg,

Innstraße 38, Kapuzinergasse,
Innstraße, Tschamlerstraße,
Stafflerstraße, Innerkoflerstraße, Sonnenburgstraße, Wiltener
Platzl, Peter-Mayr-Straße, Innrain
95, Speckbacherstraße, Fritz-Pregel-Straße, Schöpfstraße 17 und
Schöpfstraße 45. Diese E-Scooter-
Abstellplätze stehen jedermann,
auch privaten E-Scooter-Nutzern,
zu denselben Bedingungen frei
zur Verfügung und es wird keine
Anzahl an zugewiesenen Plätzen
kontrolliert. In städtischen Parks
ist das Abstellen von E-Scootern
untersagt. Der Transport der E-

E-Scooter-Salom durch unsachgemäßes Abstellen.

Foto: Meinßezirk

Parkplätze

E-Scooter: fast perfekt, vier Scooter stehen am Parkplatz, aber andere
steht eindeutig im Weg.

Foto- Spechtenhauser|

Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln ist untersagt und wird
seitens der Verkehrsbetriebe
in den Fahrgastbeförderungsbestimmungen geregelt. Der
E-Scooter-Verleiher verpflichtet
sich zur Einhaltung der Maximalanzahl von 225 stationslosen E-
Scootern pro E-Scooter-Verleiher.

Details

Für das Stadtgebiet sind Free-
Floating-Bereiche und Sperrzonen vorgesehen. Eine Sperrzone

wird für die Innenstadt und Bereiche der Stadtteile Wilten und
Pradl eingerichtet. Innerhalb der|
Sperrzone ist das freie Abstellen von E-Scootern untersagt.
Ein Abstellen von E-Scootern
innerhalb der Sperrzone ist nur
an eigens gekennzeichneten
Abstellplätzen gestattet. In den
Free-Floating-Bereichen ist seitens der E-Scooter-Verleiher darauf zu achten, das E-Scooter nicht
verkehrsbehindernd abgestellt
werden.

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