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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_06_6_Presse_OCR

- S.16

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tirol.orf.at
„Frist für schriftliche Beantragung endet“, Seite online

Frist für schriftliche Beantragung endet

Am Sonntag findet in Österreich die EU-Wahl statt. Wer seine Stimme per Wahlkarte
abgeben will, kann diese noch bis Mittwoch schriftlich beantragen. Wer sie persönlich
(„mündlich“) auf dem Gemeindeamt oder dem Magistrat anfordert, hat dafür Zeit bis Freitag,
12.00 Uhr.

Online seit gestern, 6.00 Uhr

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Wahlkarten können all jene Personen beantragen, die ihre Stimme am 9.
Juni nicht in ihrem Wahllokal am Hauptwohnsitz abgeben können. Damit
kann man die Briefwahl nutzen, ein anderes Wahllokal aufsuchen oder —
bei Gehunfähigkeit — eine „fliegende“ Wahlbehörde anfordern. Neu ist, dass
man die Stimme nun überall sofort nach dem Erhalt der Wahlkarte auf der
Gemeinde abgeben kann.

Der Wahlkartenantrag erfolgt in jener Gemeinde, in deren
Europawählerevidenz man erfasst ist. Die schriftliche Beantragung ist auf
dem Postweg, per E-Mail oder über weitere digitale Wege möglich. Eine
telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Die Wahlkarte ist ein
verschließbares Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie
ein blaues Wahlkuvert.

Beantragung auch über App und online

Für die digitale Beantragung kann man die App „Digitales Amt“ nutzen,
Voraussetzung ist die digitale Signatur ID Austria. In Verbindung mit der ID
Austria ebenfalls möglich sind Onlineanträge über das

Webportal Oesterreich.gv.at und in vielen Fällen über das

Portal Wahlkartenantrag.at. Auslandsösterreicherinnen und -Österreicher
erhalten die Wahlkarte automatisch, wenn sie ein „Wahlkartenabo“ haben,
bzw. können sie bei der zuständigen Vertretungsbehörde eine anfordern.

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