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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_06_6_Presse_OCR

- S.15

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tirol.orf.at

Und wenn man bestehende Bausubstanz hat, kann man die durchaus
erweitern.“ Geisler spricht hier nur von Einzelfällen.

Ausnahmen oder Geschäftsmodell?

Liste-Fritz Klubobmann Markus Sint sieht darin mittlerweile ein
Geschäftsmodell, das in ganz Tirol angewendet wird. „Es geht hier nicht um
ein paar Einzelfälle, es geht hier um ein Geschäftsmodell und es geht hier
darum, dass eine Regelung im Gesetz wiederholt und bewusst ausgenutzt
wird, missbraucht wird, damit sich ein paar Betuchte hier Grundstücke und
Wohn-Domizile sichern können,“ kritisierte Sint. Dem Missbrauch sei Tür
und Tor geöffnet.

Bebauungsplan kann Einhalt gebieten

Hier hakt die Fachabteilung des Landes ein. Jede Gemeinde könne bei
Gebäuden im Freiland einen Bebauungsplan erlassen. Dieser regle alles,
sagte der Leiter der Abteilung Raumordnung und Statistik, Robert Ortner:
„Mit dem Bebauungsplan kann ich alles regeln, was ich auch im Bauland
oder auf Sonderflächen regeln kann. Das heißt, ich kann die Höhe, die
Masse, ich kann die unterirdischen Geschosse regeln. Ich kann angeben,
so und so viel Baumasse darf man machen, so und so viel nicht.“ Die
Gemeinde könne jederzeit einen neuen Bebauungsplan erlassen. Die
Instrumente seien vorhanden. „Die Gemeinden müssen es nur tun,“ sagte
Ortner.

red, tirol.ORF.at

Link:
https://tirol.orf.at/stories/3259936/

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