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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

Mit Vorbehaltsflächen will Innsbrucks neue Stadtführung in Kürze Bau- und Freiland für den gefö

Wohnbau

„Neue Spielregeln schrecken nicht nur Gemeinnützige auf“, Seite 4

Neue Spielregeln schrecken
nicht nur Gemeinnützige auf

Vorbehaltsflächen, Widmungs-Verschärfungen und Co.: Innsbrucks
Wohn- und Stadtentwicklungspläne werden noch mit Skepsis beäugt.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck — „Da orten wir
noch ein paar Widersprüche.“ Franz Mariacher, Obmann der G

so den Mangel an leistbarem
Wohnraum, den Überfluss an
Wohnungsleerstand und die
Hortung von gewidmetem
Bauland. Hierzu werden neue
Srielregein eingefiührt. So sol-

Bauträger Tirols, hat den 96
Seiten starken „Zukunftsvertrag“ der neuen Innsbrucker
Stadtkoalition (JA, Grüne,
SPÖ) zwar noch nicht Seite
für Seite studiert, sehr wohl
aber das Kapitel „Stadtentwicklung, Stadtplanung &
Wohnen“. Einige der dort
festgehaltenen Ziele kann
Mariacher unterschreiben,
bei anderen sieht er aber aus
Sicht der Gemeinnützigen Tirol noch Bedarf für Nachverhandlungen gegeben.

Wie berichtet, wollen Bürgermeister Johannes Anzengruber und Co. die
Wohnraummisere in der Landeshauptstadt beenden. Al-

len endTich Vorbehaltsflächen
für den geförderten Wohnbau

‚ Details müssen
hier noch verhandelt werden. Alles wird
unter diesen Wohnbauförder-Konditionen
nicht umzusetzen sein.“

Franz Mariacher (Obmann
Gemeinnützige Bauträger)

ausgewiesen werden, 14 „Potenzialflächen“ seien bereits
identifiziert —- sie sollen noch
heuer im Raumordnungs-

dem 75 Prozent der Fläche zu
Wohnbauförderungs-Konditionen (WBF) zum Kauf anbieten müssen. Ähnliches gilt für
Beb gsplanänderungen:
75 Prozent des Mehrwerts
durch Dichte-Erhöhungen
werden zu WBF-Konditionen

‚ Natürlich würde
das den Marktwert
der Grundstücke senken.
Es braucht aber klare
und einheitliche Regelungen zur Dichte.“

Patrick Weber
(Bau-Innungsmeister, WK)

objektgefördert zu realisieren sein. Und gemeinnützige Bauträger sollen mit ihren Projekten innerhalb des
Sa

konzept werden.
Wer Frei- in Bauland umwidmen will, wird der Stadt zu-

gebiets „zu 100 Prozent
objektgeförderten Wohnbau“
zu realisieren haben.

Seite 6 von 35

Insider der Bau-Szene monieren gegenüber der 7T, dass
insbesondere die Regelungen
für die Gemeinnützigen einen
unzulässigen Eingriff in das
operative Geschäft darstellen könnten. Und auch realitätsfern seien, Denn gerade,
um in der sündteuren Landeshauptstadt geförderten
Wohnbau umsetzen zu können, bedurfte es bis dato bei
so manchem gemeinnützigen
Projekt auch eines Anteils an
frei finanzierten Wohnungen.

Mariacher hält fest, dass
„der Schwerpunkt auf leistbares Wohnen im Koalitionsprogramm zu begrüßen ist“,
Widersprüchlich sei aber u. a.,
dass es wohl kaum in der Absicht der Stadt sein könne, bei
Neuwidmungen stets 75 Prozent der Fläche anzukaufen.
Selbige müssten wohl auch
den Gemeinnützigen angeboten werden. Ebenso müssten in Planung befindliche
Projekte von der 100-Prozent-
Regel ausgenommen werden.

Verhandeln um Prozente

Gegen den Abtritt eines Flächenanteils im Falle von Umwidmungen habe die Wirtschaftskammer prinzipiell
nichts einzuwenden, sagt der
frisch gekürte Bau-Innungsmeister Patrick Weber. Ob es
aber gleich 75 Prozent sein
müssen, gehöre noch nachverhandelt: „Das ist schon
extrem viel.“ Bis dato galt in
Innsbruck die Regel 50:30:20.
Also die Hälfte für den geförderten Wohnbau, 30 Prozent
teilgefördert und der Rest frei
finanziert. Die Stoßrichtung
der von Anzengruber und seiner Koalition paktierten Widmungsregel sei klar. „Natürlich senkt das den Marktwert
der Grundstücke“, so Weber.
Die Mobilisierung sei dann
wieder eine ganz andere Frage, wie Mariacher anmerkt.
Weber pocht zumindest darauf, dass die Stadtführung
„klare und nachvollziehbare
Regelungen zur Dichte vorgeben muss“. Nur das schaffe
Rechtssicherheit.