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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_01_23_Presse_OCR

- S.11

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Kronenzeitung

Form noch nie erlebt —

dass jemand solche Beschimpfungen dann auch
noch zu verteidigen versucht“, äußert sich Anwältin
Maria Windhager. Sie vertritt GR Janine Bex (Grüne),
die Opfer mehrerer Hasskommentare auf der Facebookseite von GR Gerald
Depaoli (Gerechtes Innsbruck) wurde. Weil solche
Hasskommentare (sie sind
nicht druckreif in einer Familienzeitung und daher geben wir sie nicht wieder) im
Internet illegal sind und weil
Depaoli als Seitenbetreiber
gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, die Kommentare
zu löschen, das aber nicht getan hat, wurde er zu 3000
Euro Schadenersatz (in erster Instanz, nicht rechtskräftig) verurteilt. Depaoli legte
Berufung ein, nun wird morgen erneut verhandelt. „Ich
bin mir sicher, dass das
Urteil dem Grunde nach halten wird, weil es sich praktisch um den Prototypen von
Hasspostings handelt“, erläutert Windhager. „Solche
groben Beschimpfungen
müssen sich Frauen nicht gefallen lassen.“ Die Vorgeschichte ist bekannt: Depaoli
postete auf Facebook ein
Foto von Bex samt Baby und
einem alkoholfreien Bier
und merkte an, dass im Gemeinderat weder Bier noch
Baby etwas verloren hätten.
Nachdem also „vergessen“
wurde anzumerken, dass das
Bier alkoholfrei war, wurde
Bex auf der Facebook-Seite
auf das Übelste beschimpft.

Hasskommentare können
für die Opfer schli Fol-

lch habe das in dieser

„‚Müssen streiten über Selbstverständliches*‘“, Seite 21

„Müssen streiten über
Selbstverständliches“

Die „Baby-Bier-Affäre“ wird vor Gericht ausgetragen. In erster

Instanz ist Depaoli verurteilt worden. Morgen geht es weiter.

:
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C
H
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3

Gemeinderätin Janine Bex (Grüne) mit ihrem Sohn im Innsbrucker Gemeinderat

©

Selbstverständliches immer
noch streiten. Es braucht viel
Kraft, Mut und Aufwand,
sich solchen

zu stellen.

gen haben. „Das Wichtigste
für die Betroffenen ist, dass

Maria
Windhager


FOLO: www Lorn a Herbert CORN

solche Inhalte schnell aus
dem Internet genommen
werden, dann ist die Sache
auch meistens schnell aus
der Welt geschafft. In dem
Fall, wenn sich jemand über
einen so langen Zeitraum
weigert und keinerlei Einsicht vorhanden ist, muss
man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für meine
Klientin war das eine große
Überwindung, diesen Schritt

Seite 11 von 16

zu setzen, man exponiert
sich ja dann erneut“, berichtet Windhager. „Das ist der
Grund, warum so viele zögern, damit vor Gericht zu

hen. Auch das Kostenrisi-

o ist ein Thema. Es zeigt für
mich, dass wir noch einen
langen Weg vor uns haben.
Da bin ich Realistin, denn
ich habe leider viel mit dem
Thema Hass im Netz zu
tun.“ Nadine Isser