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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_11_28_Presse_OCR
- S.10
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Tiroler Tageszeitung
„Anrainer in Pradl von Parkstrafen überrumpelt“, Seite 21
Anrainer in Pradl von
Parkstrafen überrumpelt
Lange hatten Anwohner der Siegmairstraße straffrei geparkt. Doch die
Straße ist eigentlich zu schmal — und die Polizei schaut nun genau hin.
Von Michael Domanig
Innsbruck — Für Anrainer in
der Siegmairstraße in Pradi
war es eine böse Überraschung: Am Freitag fanden sie
im Nordteil der Straße plötzlich flächendeckend Organstrafverfügungen an ihren
geparkten Autos vor. Dabei
waren sie es seit Jahren, wenn
nicht Jahrzehnten gewohnt,
dort zu parken. Über gültige
Anwohnerparkkarten verfügen sie ebenfalls.
Um die Verwirrung noch zu
steigern, war auf den Strafzetteln (einer liegt der 77 vor) als
Tatbestand „Fahrzeug entgegen Bodenmarkierung abgestellt“ angekreuzt, wofür 21
Euro fällig sind. Dabei gibt es
in diesem Teil der Straße gar
keine Parkplatz-Markierungen. Anrainer sprechen von
„Schikane” und „Abzocke“ —
zumal die Strafen ohne Vorwarnung erfolgt seien.
Des Rätsels Lösung: Aufgrund zu geringer Fahrbahn-
Restbreite für den fließenden
Verkehr ist das Parken im betreffenden Straßenabschnitt
verboten, wie Daniel Mallaun,
Leiter des Verkehrsreferates
im Stadtpolizeikommando
Innsbruck, klarstellt. Fließt so
wie hier der Verkehr in beide
Richtungen, bräuchte es mindestens 5,2 m Restbreite, damit legal am Straßenrand geparkt werden darf.
In der Siegmairstaße dürfte
dies lange nicht groß aufgefallen sein. Doch aufgrund des
zunehmenden „Elterntaxiverkehrs” rund um den direkt
angrenzenden Volksschulund Kindergartenkomplex
Im Südteil der Stegmairstraße (Bild) ist das Parken trotz eigentlich zu geringer Restbreite legal, weil dort Parkplätze
verordnet und markiert sind. Im Nordttell bemscht hingegen Parkverbot - was vielen nicht bewusst War. en Da
hat sich die Verkehrssituation
zuletzt verschärft. Vor allem
in der Früh führe die Kombination aus parkenden Autos
und Eltern, die mit ihren Pkw
umdrehen, zu „verstopften”
Straßen, sagt Mallaun. Daher
kam es auch zu verstärkter
Verkehrsüberwachung durch
die Polizei. Am Freitag war
dann die Verkehrsinspektion
vor Ort, die nochmals einen
„geschulteren Blick” mitbringe. Mit dem Ergebnis, dass
nun gestraft wurde.
Auf Bodenmarkierungen
lasse sich das Ganze übrigens
nicht reduzieren, ergänzt
Mallaun. Wenn die Restbreite
ausreicht, ist Parken auch oh-
ne ausgewiesene Parkflächen
erlaubt. Umgekehrt kann das
Parken, auch wenn die Fahrbahn eigentlich nicht breit genug ist, doch legal sein, wenn
verordnete und markierte
Parkplätze bestehen — so wie
im Südteil der Siegmairstraße.
Das ist freilich nur denkbar,
wenn in einer Straße relativ
wenig Verkehr herrscht.
Laut Stadtmagistrat gibt es
„Überlegungen für verkehrstechnische Lösungen” in der
Siegmairstraße. Auch Mallaun
bestätigt, dass mit der Stadt
Gespräche und ein Lokalaugenschein zur Frage geplant
sind, wie die Verkehrsführung
geändert und den Anwohnern
rechtskonformes Parken ermöglicht werden könnte.
Eine Option wäre, den betreffenden Straßenzug künftig
als Einbahn zu führen — denn
dann bräuchte es nur mehr
2,6 m Restbreite. „Zugleich
würde damit der Frühverkehr
entzerrt”, meint Mallaun.
Oder: Auch im nun „abgestraften“ Nordteil der Siegmairstraße könnten — nach
einem positiven Ermittlungsverfahren - legale Parkflächen
geschaffen werden. Genau
das fordert GR Gerald Depaoli (Gerechtes Innsbruck) per
dringendem Antrag ein. Er
plädiert dafür, bis dahin nicht
zu strafen, nur abzumahnen.
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