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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_11_20_Presse_OCR
- S.10
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tirol.orf.at
„Mehr Geld für charakteristische Ortsbilder“, Seite online
20.11.2023
Mehr Geld für charakteristische Ortsbilder
In Zukunft gibt es mehr Unterstützung für die Tiroler Schutzzonen nach dem Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz (SOG). Die Fördersätze werden für Gemeinden mit geringer
Finanzkraft erhöht, heißt es vom Land.
Online seit gestern, 17.02 Uhr
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Die Altstadt von Hall und Rattenberg, die bunte Häuserzeile von Mariahilf in Innsbruck oder
auch die Bauernhäuser in Obertilliach sind nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
geschützt. Insgesamt gibt es in Tirol 21 Schutzzonen in 13 Gemeinden. Darüber hinaus sind
in iInsgesamt 21 Gemeinden Einzelgebäude und Gebäudegruppen geschützt. Der Schutz
ermöglicht eine finanzielle und fachliche Begleitung durch das Land Tirol bei
Baumaßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen. Ziel ist es, charakteristische
Ortsbilder und baukulturell wertvolle Gebäude zu erhalten.
GRW Obertilliach Holzhäuser
ORF
Auch die Bauernhöfe in Obertilliach sind unter dem SOG geschützt
Steigerung von 50 auf 75 Prozent der Mehrkosten
Gemeinden mit Schutzzonen
Innsbruck (Altstadt, Mariahilf, Hötting, St. Nikolaus, Saggen, Wilten)
Hall
Kitzbühel, Hopfgarten i. B., St. Johann |. T.
Kufstein, Rattenberg
Lienz, Obertilliach, St. Veit . D.
Schwaz
Pfunds
Reutte
Das Land Tirol übernimmt in der Regel 50 Prozent der Mehrkosten. Wie bereits in
Rattenberg erhöht das Land den Fördersatz für finanzschwache Gemeinden und solche, die
einen größeren Bestand an förderwürdigen Gebäuden haben und trägt in den nächsten drei
Jahren in Obertilliach und St. Veit i. D. (Bezirk Lienz), in Hopfgarten i. B. (Bezirk Kitzbühel)
und Pfunds (Bezirk Landeck) 75 Prozent der Mehrkosten.
Das Land Tirol unterstützt Gemeinden und Eigentümer von Gebäuden in Schutzzonen auch
mit fachlicher Beratung. Erst kürzlich wurden die Mitglieder des Sachverständigenbeirats auf
Beschluss der Landesregierung per Dekret ernannt. Der Beirat, in dem immer auch ein
örtliches Mitglied vertreten ist, beurteilt Bauprojekte im Zuge von Genehmigungsverfahren,
wirkt an Architekturwettbewerben mit und ist beratend tätig.
Schutzzonen seit 1976
Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz wurde 1976 ins Leben gerufen. Im Rahmen des SOG
können Gemeinden einzelne Gebäude, Gebäudegruppen oder Stadt- und Ortsteile, welche
ein charakteristisches Erscheinungsbild aufweisen, unter Schutz stellen. Bei Bauvorhaben
und Umbauten in den Schutzzonen muss der Erhalt des charakteristischen
Erscheinungsbildes bewahrt werden.
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