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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_09_20_Presse_OCR
- S.7
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Tiroler Tageszeitung
„Wenn das Wohnen zum Horror wird“, Seite 33
Wenn das Wohnen
zum Horror wird
Eine Innsbrucker Wohnanlage wird von einer Familie terrorisiert. Die 1IG
braucht nun von den anderen Mietern konkrete Zeugenaussagen.
DA
Innsbruck — „Es kann der
Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt“,
schrieb einst Friedrich Schiller in „Wilhelm Tell“. Und
derartige Nachbarschaftsprobleme kochen auch in so
mancher Wohnanlage über.
Wenn das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft zu arg überstrapaziert
wird, dann muss auch schon
einmal der Vermieter tätig
werden und in letzter Konsequenz sogar gerichtliche
Kündigungen anstreben. So,
wie es derzeit in einer Anlage
’ Zuerst suchen wir
das Gespräch mit
den Angeschuldigten
und auch der Mietergemeinschaft.“
Franz Danlier
(NG-Chef)
der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (11G) versucht
wird. Mit einem Brief wandte sich die IIG an die anderen
Mietparteien und bittet sie
um Protokolle von Verstößen,
die auch vor Gericht verwendet werden könnten. Was für
manchen anderen Mieter an
der Grenze der Denunziation
angesiedelt wird, ist aber für
die IIG die einzige Möglichkeit, um tatsächlich vor Gericht bestehen zu können.
Dem Vernehmen nach terrorisiert dort eine einzige Familie die Hausgemeinschaft.
Die Rede ist von Gebrüll und
Beschimpfungen. Den ganzen Tag und oft auch nachts
würden die Fetzen fliegen,
in den Stiegenhäusern gehe
es ähnlich zu, kaum jemand
traue sich noch in den Hof.
„Wir haben natürlich auch
Hausbesorger vor Ort, die
die Situation kennen“, erklärt IIG-Chef Franz Danler.
Wegen einer oder zwei Meldungen, vor allem wenn sie
anonym vorgetragen werden, könne man nicht tätig
werden. Das normale Prozedere: „Zuerst suchen wir
das Gespräch mit den Angeschuldigten und auch der
Mietergemeinschaft.” Es
werde auf die Hausordnung
verwiesen. Manchmal werde
versucht, ob mit einem Wohnungswechsel die Situation
beruhigt werden kann. Was
freilich oft in der nächsten
Anlage — die IIG verwaltet gut
6000 Wohneinheiten - zu den
ähnlichen Problemen führen
kann. Als letztes Mittel bleibt
nur die gerichtliche Kündigung. Im konkreten Fall
habe die Familie auf „unsere
Aufforderungen, die Hausordnung einzuhalten, bisher
nicht reagiert”. Weshalb man
den Rechtsweg einschlage.
„Wir haben in Österreich
ein ganz starkes Mietrecht”,
sagt der Geschäftsführer der
Tiroler Mietervereinigung,
Walter Vogt. Eine gerichtliche
Kündigung funktioniere nur,
wenn möglichst viele Zeugen
die Situation schildern.
„So etwas wie in dieser An-
Die Innsbrucker Immobiliengesellschaft verwaltet in der Landeshauptstadt gut 6000 Wohneinheiten. Nicht immer
klappt’s mit dem Nachbam. Im Notfall braucht es sogar eine gerichtliche Kündigung.
Fosz Döherı
lage kommt sehr selten vor”,
erklärt Danler. Es handle sich
nur um eine Handvoll Fälle pro Jahr. Umso wichtiger
sei, dass in solchen Situationen die anderen Mietparteien „der Einladung” des Vermieters folgen und an der
derzeitigen Umfrage teilnehmen: „Fühlen Sie sich durch
das Verhalten dieser Hauspartei gestört? Wurden Sie
bedrohr?”, heißt es in diesem
Schreiben der IIG. Klare Vorwürfe — und das von mehreren Mitbewohnern — seien
wichtig, so Danler. Man wolle
nicht wegen falscher Anschuldigungen kündigen. (pascal)
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