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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_06_19_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Parkregelung als Falle“, Seite 14
Ein Fall für Motz
Parkregelung als Falle
Von Michael Motz
D as Problem tauchte nicht
zum ersten Mal auf.
Dass Politiker und Behörden
da kein Ohrwaschl rühren,
ist ebenfalls Routine. Die
aktuelle Beschwerde an uns
begann daher auch mit der
Feststellung: „Das riecht nach
Abzocke.“
Worum geht es? Ein in
der Innsbrucker Musikszene
bekannter Mann, einheimisch und „alphabetisiert“,
also nicht unbeleckt von
lokalen Regeln, parkte sein
Auto in der Purtschellerstraße
beim Tivoli-Schwimmbad. Er
orientierte sich an einer dort
aufgestellten Tafel mit dem
Symbol „Absolutes Halteverbot“ und dem Text „werktags,
Mo-Fr von 6.30-9.00 Uhr und
von 11.30-18.00 Uhr, ausg.
Schul- u. Kindergartenzubringer zum Halten“. Da er am
Pfingstmontag, also an einem
Feiertag, dort stand, wähnte
er sich im Recht. Dennoch
bekam er einen Strafzettel
und musste 25 Euro zahlen.
Jetzt wird es lustig, ehe es
dann ernst wird. Zunächst
bekam der Mann von der
mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) die Auskunft, er
„muss zahlen, weil ja Montag
auf dem Schild steht, und der
29. Mai, Pfingsten, eben ein
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Montag war“. Das zu kommentieren, erspare ich Ihnen.
Den wahren Grund lieferte
uns die Stadt: „Die Purtschellerstraße befindet sich in der
Parkstraße der Zone N. Von
1. Mai. bis 31. August eines
jeden Jahres besteht hier, in
der gesamten Zone, zwischen
9.00 und 19.00 Uhr eine
tägliche Gebührenpflicht.“
Daher stand auf dem Strafzettel auch „kein Parkschein
Tagesparkzone“. Mit dem
Halte- und Parkverbot an
Werktagen hat die Strafe also
nichts zu tun. Für viele Tivoli-
Besucher ist es eine Falle,
für die Stadt hingegen ein
Geschäftsmodell.