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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_07_15_Presse_OCR
- S.12
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tirol.orf.at
„Innsbruck beschließt ;Wohnungsnotstand“‘“, Seite online
15.7.2022
POLITIK
Innsbruck beschließt „Wohnungsnotstand“
Der Innsbrucker Gemeinderat hat am Donnerstag beschlossen, dass in der Stadt ein
„Wohnungsnotstand“ herrscht. Das ist der erste Schritt, um über das
Bodenbeschaffungsgesetz aktiv zu werden. Das ermöglicht, Enteignungen und
Vorkaufsrechte für Bauland zu erzwingen.
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Mit den Stimmen von Grünen, Liste Für Innsbruck, SPÖ und den
kleineren Fraktionen NEOS, Liste Fritz und Alternativer Liste hat
der Innsbrucker Gemeinderat den „Wohnungsnotstand“
ausgerufen. Ein solcher Beschluss ist formale Voraussetzung, um
die Möglichkeiten des Bodensbeschaffungsgesetzes des Bundes
aus dem Jahr 1974 zur Anwendung zu bringen. Allerdings
braucht es dazu als nächsten Schritt eine entsprechende Verordnung
der Landesregierung.
Die SPÖ, auf deren Initiative der Beschluss für den Wohnungsnotstand
zurückgeht, nimmt deshalb das Land in die Pflicht. Auf Basis der
Verordnung könnten in Innsbruck dann Flächen ausgewiesen werden,
WO die Stadt ein Vorkaufsrecht für Bauland beanspruchen kann. In
Extremfällen wären nach dem Gesetz sogar Enteignungen gegen
Entschädigungen möglich. Möglich wäre das bei alle Grundstücken,
die als Bauland gewidmet und größer als 2.000 Quadratmeter sind.
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