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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_05_19_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Kein Einlass unter dieser Altersgrenze“, Seite 5
„Kein Einlass unter dieser Altersgrenze“
Ob Schwimmbad, Museum oder Zoo:
Von Nikolaus Paumgartten
Innsbruck - Was Kinder und
Jugendliche ab welchem Alter
dürfen, ist im Tiroler Jugendgesetz geregelt. Dort steht etwa, dass sich Kinder bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr
an öffentlichen Orten oder
bei öffentlichen Veranstaltungen bis 23 Uhr ohne Begleitung einer Aufsichtsperson aufhalten dürfen. Dass
das jedoch nicht überall gilt
und von Hausordnungen
oder Beförderungsbedingungen in Freizeit- und Kultureinrichtungen deutlich
strenger gehandhabt werden
kann, haben unlängst zwei
Volksschülerinnen einer vierten Klasse im Innsbrucker Alpenzoo gemacht: Die beiden
wurden an der Kassa abgewiesen. „Kein Einlass unter
14 Jahren ohne Begleitung
eines Erwachsenen“, lautete
die Begründung.
Tatsächlich ist der Alpenz00 hier kein Einzelfall — wobei andere Einrichtungen die
Altersvorgaben deutlich lockerer handhaben. Wer beispielsweise das Innsbrucker
Freibad Tivoli oder den Baggersee ohne Eltern besuchen
möchte, darf das bereits ab
dem vollendeten achten Lebensjahr, wie der zuständige
IKB-Geschäftsbereichsleiter
Ulrich Mayerhofer mit Verweis auf die Badeordnung
erklärt. „Jüngere Kinder müssen von einer geeigneten
Person begleitet werden“, so
Mayerhofer. Das müsse nicht
unbedingt ein Erwachsener,
sondern kann auch ein älteres Geschwisterkind sein. Im
Schwimmbad Hall gelten etwas strengere Regeln: Einlass
für Kinder ohne Begleitung
offiziell ab zehn Jahren, an
den Kassen gibt es sogar einen
Hinweis, dass Kinder zwölf
sein müssen. „Aber das lässt
sich natürlich oft sehr schwer
kontrollieren“, räumt Fachbereichsleiter Harald Graus von
der Hall AG ein. Letztlich liege
die Haftung ohnehin bei den
Eltern, wenn sie ihre Kinder
alleine ins Schwimmbad schicken. Denn die Aufsicht über
die jungen Besucher übernehme das Bad nicht.
Die Frage des Einlasses und
der Beförderung stellt sich für
viele Betriebe auch im Winter. „Eine Altersbeschränkung gibt es nicht“, sagt Thomas Schroll, Geschäftsführer
Für Kinder gelten beim Eintritt oft Zugangsbeschränkungen.
der Innsbrucker Nordkettenbahnen. Vielmehr gelte für
Kinder, dass diese mit einer
Körpergröße unter 1,10 Meter nur in Begleitung einer
geeigneten Person befördert
werden. Dasselbe hat etwa
auch die Patscherkofelbahn
in ihren Beförderungsbedingungen festgehalten. Die
Österreichischen Bundesbahnen befördern Kinder übrigens ohne Begleitung eines
Erwachsenen untertags ab
einem Alter von sechs Jahren.
In Nachtreisezügen muss ein
Erwachsener dabei sein.
In der Olympiaworld Innsbruck gibt es beim Eislaufen
keine Alterskontrolle. Das
sei auch gar nicht möglich,
zumal Kinder oft mit einem
Freizeitticket durchs Drehkreuz gehen würden und gar
keine Eintrittskarte kaufen
müssen, heißt es.
Wer den Innsbrucker Alpenzoo ohne Begleitung eines Erwachsenen besu-
chen möchte, muss derzeit mindestens 14 Jahre alt sein. Fow-TI/ Yanesza Rachi
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Bei den Tiroler Landesmuseen habe sich diese Frage hingegen bisher noch nie
gestellt, sagt Michael Zechmann-Khreis, Leiter der
Kommunikationsabteilung.
Daher finde sich dazu auch
keine Regelung in einer der
Hausordnungen. Noch nicht.
Denn man werde sich in
den nächsten Wochen darüber Gedanken machen. „Ich
könnte mir vorstellen, dass
wir 14 Jahre als Mindestalter
für den Besuch alleine einführen“, meint Zechmann-
Khreis.
Zurück zum Alpenzoo:
Zoodirektor Andre Stadler
will den aktuellen Fall der abgewiesenen Mädchen - die
letztlich von einer Mutter der
beiden durch das Zoo-Drehkreuz begleitet wurden - zum
Anlass nehmen, die aktuelle
Regelung auf den Prüfstand
zu stellen. „Der Einlass ab 14
Jahren steht in der Hausordnung. Ich muss aber zugestehen, dass ich diese so von
meinem Vorgänger übernommen habe“, sagt Stadler. 14 Jahre komme ihm tatsächlich selbst hoch vor, man
werde an einer Neuregelung
arbeiten.