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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_10_20_Presse_OCR
- S.6
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Tiroler Tageszeitung
„Wohnsitz-Steuer in Innsbruck zu hoch“, Seite 4
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richtshof bemängelte die Begründung für die Höhe der Steuer.
Wohnsitz-Steuer in
Innsbruck zu hoch
Stadt nahm im Vorjahr 117.000 Euro ein, Höchstgericht
fehlt Begründung fürs Ausschöpfen der Maximalabgabe.
Von Peter Nindier
Innsbruck — Besitzer von Freizeitwohnsitzen in Tirol müssen eine Tourismuspauschale
zahlen. Seit 2020 kommt noch
eine Freizeitwohnsitzabgabe zugunsten der Gemeinden
hinzu. Schließlich geht es bei
den so genannten „kalten Betten“ um fehlende Beiträge zu
kommunalen Infrastrukturkosten. Mehr als 16.300 genehmigte Ferienimmobilien gibt
es im Land, für einen bis zu
30 Quadratmeter großen Freizeitwohnsitz beträgt die Steuer aktuell mindestens 115 Euro
und höchstens 280 Euro. Für
mehr als 250 Quadratmeter
Wohnnutzfläche müssen bis
zu 2530 Euro gezahlt werden
und mindestens 1060 Euro.
Die Gemeinden können die
Höhe der Abgabe in der vom
Land vorgegebenen Bandbreite selbst festlegen. Der
Verfassungsgerichtshof weist
in seiner Rechtssprechung jedaoch darauf hin, dass bei der
Bemessung auch die Fremdenverkehrspauschale zu
berücksichtigen sei. Dabei
hätten Aufwendungen, die
durch Benützungsgebühren
oder Fremdenverkehrsabgaben finanziert werden, au-
Ber Betracht zu bleiben, heißt
es. „Allgemeine Ausführungen etwa zur regionalen oder
wirtschaftlichen Stellung einer Gemeinde und den Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen reichen dagegen
nicht hin, den Höchstsatz zu
begründen.”
Dieser höchstgerichtliche
Grundsatz wurde jetzt der
Stadt Innsbruck zum Verhängnis. Denn sie schöpfte
zwischen 2020 und 2022 jeweils die Höchstsätze bei der
Freizeitwohnsitzabgabe aus.
Dagegen hat ein Betroffener
Beschwerde erhoben. Er kritisierte, dass er für eine 55 Quadratmeter große Wohnung 480
Euro berappen musste. Das
Verfahren landete schließlich
beim Höchstgericht.
Der Gemeinderat begründete die Abgabenhöhe nämlich
damit, dass etwa öffentliche
Wanderwege, Radwege und
Parkanlagen, die zwar nicht
ausschließlich, aber doch zu
einem nicht geringen Teil einer touristischen Nutzung unterliegen, von der Stadt Innsbruck errichtet und betreut
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werden, ohne dass sich dieser
Umstand in einer Zuweisung
von Ertragsanteilen oder der
Tourismusabgabe widerspiegeln würde. Das Land verwies
in seiner Äußerung außerdem
auf die hohen Verkehrswerte
der Immobilien in der Landeshauptstadt.
Das war dem Verfassungsgerichtshof allerdings zu wenig, in einer vorliegenden
Entscheidung hat er die Verordnung in Innsbruck gekippt.
Die allgemein gehaltenen
Ausführungen würden nicht
erkennen lassen, dass der Gemeinderat darauf Bedacht genommen hätte, in welchem
Ausmaß mit Freizeitwohnsitzen in Zusammenhang stehende Aufwendungen anfallen und in welchem Ausmaß
diese durch Benützungsgebühren und das Freizeitwohnsitzpauschale abgegolten sind.
Im Vorjahr wurden für die
203 genehmigten Freizeitwohnsitze in Innsbruck insgesamt 117.000 Euro eingenommen. Insgesamt haben die 277
Tiroler Gemeinden bisher 22
Mio. Euro aus der Freizeitwohnsitzabgabe eingenommen.
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