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Jahr: 2023

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- S.31

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Bezirksblätter Innsbruck

„Auch Anrainer müssen die Schaufel auspacken“, Seite 8

Anrainer sind verpflichtet, die Gehsteige vor ihren Häusém zwischen 6 Uhr

und 22 Uhr selbst zu räumen und zu streuen.

Foto: unsplash.com/Filip Mroz

Auch Anrainer müssen
die Schaufel auspacken

Während der kalten Jahreszeit
räumt und streut das städtische
Amt für Straßenbetrieb Innsbrucks Straßen, Hauptradwege
und Gehwege. Für die Räumung
von Gehsteigen außerhalb des
Kerngebietes sind die jeweiligen
Anrainerinnen und Anrainer
und beauftragte Hausmeisterservices verantwortlich. Die
jeweiligen Anrainerinnen und
Anrainer sind dazu verpflichtet, die Gehsteige vor ihren

Häusern zwischen 6 Uhr und
22 Uhr selbst zu räumen und
zu streuen. Falls kein Gehsteig
vorhanden ist, muss die Straße
mindestens einen Meter vor der
Grundstücksgrenze geräumt
werden. „Breite Gehsteige müssen auf einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern
frei sein, damit unsere Räumfahrzeuge ungehindert arbeiten
können‘“ erklärt Peter Hölzl vom
Innsbrucker Straßenbetrieb.

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