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Jahr: 2023

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Tiroler Tageszeitung

„Wohnkosten-Verordnung massiv unter Beschuss“, Seite 4

Wohnkosten-Verordnung
massiv unter Beschuss

Neue Miet-Höchstsätze in der Mindestsicherung spiegeln für Experten
weder Markt-Realitäten wider, noch taugen sie zur Armutsbekämpfung.

Manfred Mitterwachauer

bruck — „Die Mindesticherung ist ein soziales
ffangnetz und damit ein
nstrument der Existenzsierung.” So preist Sozialdesrätin Eva Pawlata (SP)
jese Woche die Anhebung
r darin fixierten „Richtsätze
Sicherung des Lebensunkerhalts“ um 9,7 Prozent (+2,7
Mio. €; Start: 1. Jänner 2024)
kowie als zweiten Mindesticherungs- Teil die adaptierte
Wohnkostenverordnung
+4,88 Mio. €). Letztere gilt
heute. Jene, die tagtäglich
it Armut und Wohnungssigkeit in Tirol konfrontiert
ind, stellen dem schwarz-roen und damit auch Pawlatas
ubrot indes ein ganz ande-
Zeugnis aus: Die Wohnostenverordnung sei inansparent, unzureichend
und komme viel zu spät.
Die Wohnkostenverordnung legt — vereinfacht gesagt
- die zulässigen Höchstgrenben für Mietwohnungen von
Mindestsicherungsbezieherinnen fest. Nach Bezirk und
Haushaltsgröße. Auf Basis der
durchschnittlichen Kosten für
Wohnungen mittlerer Quali-

’‚ Mit dieser Verordnung werden
Problemlagen und
Wohnungslosigkeit nur
Jortgesetzt.“

Joset Mooser
(Dowas Innsbruck)

t, wie es von der Regierung
ißt. Darin liegt für Josef
Mooser von der Sozial- und
Wohnberatungsstelle Dowas bereits der erste gravierende Haken. Das Land verwende eine „intransparente
Datenbasis”. Diese Kritik hat
man bereits vor mehr als einem Jahr geäußert. Eine Studie der FH Kufstein aus dem
Frühjahr 2022, welche die
katsächlichen Mietpreise in
den Bezirken erhoben habe,
sei bereits bei der Adaption
der Wohnkostenverordnung
im September 2022 ignoriert
worden. Zwar seien die Erhöhungen nicht nichts, generell seien aber auch sie „ein-

Hilfe zur Sichenung des Lebensunterhaits und des Wohnbedarfs: Grandieistungen der Mindestsichenaung. mz ura

fach zu wenig angesichts der
tatsächlichen Teuerung, die
stattgefunden hat”.

Dass darüber hinaus die
Höchstgrenzen für Ein-Personen-Haushalte in Innsbruck-
Stadt (639€) und Schwaz
(607 €) überhaupt nicht er-

, Es ist beschämend,
dass Fin-Personen-
Haushalte nur in Innsbruck-Stadt und Schwaz
nicht erhöht werden.“

Johannes Anzengruber
(Vize-8M Innsbruck)

höht wurden, sei schlicht
„nicht nachvollziehbar”, so
Mooser. Zumal eine erste
Version der Verordnung vom
September —- in Folge des Begutachtungsverfahrens — sehr
wohl nachgebessert worden
sei. Zunächst hätten Ein-Personen-Haushalte über ganz
Tirol nicht aufgestockt werden sollen, Zwei-Personen-
Haushalte nur pauschal mit
35€. Auf der Strecke bleiben
die Bezirke Innsbruck und
Schwaz. Die Sätze für WGs
werden ebenso nicht erhöht.
Eine Dowas-interne Erhebung in Innsbruck habe
ergeben, dass für Gargonnieren und Ein-Personen-Woh-

nungen im Schnitt im ersten
Quartal 2023 728 € verlangt
werden. Nur ein Viertel der
Wohnungen dieser Kategorien würden den Verordnungs-
Höchstgrenzen entsprechen.
Auch der fürs Soziale in Innsbruck zuständige Vize-BM
Johannes Anzengruber findet
die Vorgehensweise des Landes „beschämend”. Von 1600
Ein-Personen-Haushalten
in Innsbruck mit Mindestsicherungsbezug würden über
20 Prozent die Höchstsätze
überschreiten. Die Stadt
Innsbruck hat das Land deshalb aufgefordert, diesen Satz
zumindest auf 714 € zu erhöhen. Damit wären es nur noch
zehn Prozent. Vergebens.

„Notlagen nicht beseitigt“
Die Folge: Viele MindestsicherungsbezieherInnen müssen Lebensunterhalts-Geld
fürs Wohnen abzwacken.
Das kritisiert auch das Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot Tirol. Weder helfe
also die neue Richtlinie, Wohnungslosigkeit zu verhindern,
noch werde sie zu Neu-Anmietungen führen oder Überbelegungen beseitigen, sagt
Mooser: „Prekäre Wohnverhältnisse werden fortgesetzt,
Notlagen nicht beseitigt.”

haben exakt 13.173 Persanen in Tirol zumindest einmal
Leistungen aus der Mindestsicherung bezogen. Darunter
und 6512 Männer. Im Jahre
2021 waren es 14.554, im
Jahr 2020 noch 15.680.
bewegt sich der Anteil von

eck sind es nur 815 €.

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