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Jahr: 2025

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Kronenzeitung

„Traum vom Haus: So geht’s“, Seite 26

Traum vom Haus: So geht’s

Das Tiroler Raumordnungsgesetz wurde beim Verhängen der Bausperren zuletzt häufig _

strapaziert. Es bietet aber auch Schlupflöcher, die findige Bauherren zu nützen wissen.

PHILIPP NEUNER

Tiroler Politik
Inoffiziell

onkret geht es um den

Freiland-Paragrafen,

der im aktuellen Fall
der Bex-Villa auf der Hungerburg zur Anwendung gelangte. Der Abschnitt ($ 41
im TROG 2022) erlaubt den
Abriss und Neubau inklusive
Erweiterung von Gebäuden
im Freiland — etwas, das
nicht nur die Innsbrucker
Planungs-StR Janine Bex,
sondern auch findige Immo-
Entwickler in der Vergangenheit durchaus für sich zu
nutzen wussten.

Die Innsbrucker Grünen
vertraten jedoch bislang eine
restriktive Linie: „Entsprechende Bauansuchen wurden aus Gründen des Bodenund Klimaschutzes inhaltlich und moralisch immer
strikt abgelehnt, darunter
mehrere Bauprojekte in
Hötting“, erläuterte eine mit
der Sachlage vertraute Ex-
Grüne, die im Vorjahr aus
der Politik ausgeschieden
ist. Ein konkreter Fall sei ein
Ansuchen einer Familie gewesen, die ebenfalls für
ihren eigenen Bedarf ein
Haus im Höttinger Grünzug
— und nicht etwa im Wald
außerhalb der Stadt wie bei
Bex — errichten wollte:
„Eigenbedarf einer einzigen
Familie im Grünzug stellt
aber kein öffentliches Interesse dar. Dies wurde seitens
der Abteilung Bau- und
Raumordnungsrecht und
des Sachgebietes Raumordnung des Landes nachdrück-

lich dargelegt und die entsprechende fachliche Beurteilung der Stadtplanung
in Innsbruck vollinhaltlich
bestätigt. So wäre eine Umwidmung dieses Bereiches
eine inselhafte Siedlungserweiterung und damit nicht
genehmigungsfähig. Außerdem sei die verkehrliche Erschließung nicht gegeben
und das Gelände schwer bebaubar. Zusätzlich würde
hier die Gleichbehandlung
missachtet. Denn die mit
einer Genehmigung verbundenen Folgewirkungen in
der Nachbarschaft würden
den Anforderungen an eine

geordnete, bodensparende
Siedlungsentwicklung widersprechen.“

Die „Krone“ fragte bei
StR Janine Bex nach, ob dieser Teil des Stadtwaldes als
Siedlungsraum _ erschlossen
werden soll: „Sind weitere
Projekte in der näheren Umgebung geplant bzw. wurden
bereits welche bewilligt?“
Die Antwort blieben Bex
und ihre Anwältin schuldig.
Dafür wurde Stellung zum
„eigenhändigen Umbau“ bezogen: „Das Haus wurde
nicht abgerissen. Es erfolgte
auch keine Umwidmung —
das heißt, es war für die

Seite 9 von 13

Das Grundstück
mit Altbestand
kostete rund
330.000 Euro
ohne Zufahrt,
mit dieser ist
das Anwesen
laut
Ortskundigen
ein Vielfaches
davon wert.

Arbeiten am Haus weder ein
Bebauungsplan noch eine
Anderung des Flächenwidmungsplans notwendig.
Beim Haus der Familie
unserer Mandantin handelt
es sich um einen baurechtlich genehmigten Altbestand, die Arbeiten daran
sind daher eine zulässige Erweiterung eines Gebäudes
im Freiland ($ 42a TROG).“
Die exakt vor einem Jahr
eingeschaltete Staatsanwaltschaft (Verdacht des Amtsmissbrauchs und Untreue)
hat übrigens überhaupt gar
nie zu ermitteln begonnen:
„Kein Anfangsverdacht.“

Fotos Gas er Markus