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Jahr: 2023

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Tiroler Tageszeitung

„Land bremst Frau bei Leitungsjob aus“, Seite 4

Land bremst Frau
bei Leitungsjob aus

Gutachten der Gleichbehandlungskommission spricht
klare Sprache. Ausschreibung im Auswahlverfahren
zugunsten des erfolgreichen Kandidaten erweitert.

Von Peter Nindier

Innsbruck — Wie werden Stellen in der Landesverwaltung
vergeben? Ein Beschwerdeverfahren, das von einer
Bewerberin für eine Fachbereichsleitung in der Landesforstdirektion bis zum Verwaltungsgerichtshof hinauf
geführt wurde, gibt Einblicke.
Ihre Diskriminierung im Auswahlverfahren hat sogar das
Land nach ihrer Beschwerde
offen eingestanden. Die Benachteiligung wird aber rein
auf das formale Ausschreibungsverfahren zurückgeführt. Für die dafür erlittene
Beeinträchtigung erhielt die
Betroffene jedenfalls 1042 Eu-
To zugesprochen. Alle anderen
Ansprüche wie Ersatz für den
Vermögensschaden bzw. Haftung des Landes für sämtliche
künftigen Bezugsdifferenzen
wurden vom Land und den
Verwaltungsgerichten hingegen abgelehnt.

Vor drei Jahren erfolgte die
umstrittene Postenbesetzung
in der Forstdirektion. Im Beschwerdeverfahren hat die
Gleichbehandlungskommission im März 2021 Verstöße gegen das Gleichbehandlungsund Frauenförderungsgebot
sowie das Benachteiligungsverbot festgestellt. „Durch die
im gegenständlichen Fall erfolgte Art und Weise der Stellenbesetzung konnte ein den
Bestimmungen des Landes-
Gleichbehandlungsgesetzes
sowie des Frauenförderprogramms entsprechendes Auswahlverfahren nicht gewährleistet werden“, heißt es in
dem Gutachten.

Pikanterweise hat Landesforstdirektor Josef Fuchs während des Auswahlverfahrens
die Aufgabenbereiche für
die nachzubesetzende Stelle
nachträglich erweitert. Persönlich zugeschnitten auf den
letztlich zum Zug gekomme-

nen Mitbewerber. Begründung: Ausschlaggebend für
die Erweiterung des Aufgabenfelds war der Umstand, dass
der Mitarbeiter bereits mit dieser Tätigkeit befasst war.

Dass die Landesbedienstete
eine bessere Eignung aufweist,

‚ Der Landesrechnungshof hat hier
Postenschacher und
Privilegienrittertum
aufgedeckt.“

Der grüne Klubchef Gebi Malr
zur Urtaubs-Causa Tratter

wird vom Land verneint. Für
die Betrauung mit einer Fachbereichsleitung sei nämlich
nicht die fachliche Eignung,
sondern jene zur Übernahme
der damit verbundenen eingeschränkten Personalverantwortung und damit persönliche, soziale und methodische
Kompetenzen („soft skills”)
ausschlaggebend. „Die in der
Ausschreibung angeführten
außerfachlichen Qualifikationen seien vom Mitbewerber

InLndlmssotpnlubßlumlomn.ebelnmhsbediemstete wurde bei einem Auswahlverfahren diskriminiert.

in höherem Ausmaß erfüllt als
von der Beschwerdeführerin”,
begründete das Land bzw. die
Forstdirektion die umstrittene
Postenbesetzung.

Tratter bleibt Dauerthema

Eine andere Besetzung
sorgt seit Monaten für heftige Debatten im Land. Im
Mai wurde der ehemalige OÖVP-Landesrat Hannes
Tratter zum Nachfolger von
Hannes Gschwentner als
technischer Geschäftsführer
der gemeinnützigen Baugesellschaft Neue Heimat bestellt. Davor trat der in den
Landesdienst zurückgekehrte
OÖVP-Politiker einen 18-wöchigen Urlaub an. In einem
Sonderprüfbericht sieht der
Landesrechnungshof keine
Grundlage dafür, FPÖ, Liste
Fritz, Grüne und NEOS fordern deshalb die Abberufung
Tratters. Die Urlaubs-Causa
müsse von der Bestellung
zum Geschäftsführer in der
Neuen Heimat getrennt werden, kontert ÖVP-Klubchef
Jakob Wolf.

v banr

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