Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_12_16_Presse_OCR
- S.18
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
tirol.orf.at
AK rät zum Umsteigen auf neuen Vertrag
Von Seiten der AK rät man nach wie vor, aufgrund des deutlich
günstigeren Preises in das neue Angebot der Tiwag zu wechseln oder
einen möglichen Alternativanbieter zu wählen, bis die juristischen
Fragen geklärt seien. „Auf die Kündigungsschreiben nicht zu reagieren
und den Ausgang der Gerichtsverfahren abzuwarten, wäre jedenfalls
der falsche Weg. Das würde für den Einzelnen zu Stromabschaltungen
oder zur deutlich teureren Grundversorgung führen“, heißt es in der
Aussendung der AK.
Was den Strompreis betrifft, verweist Zangerl auf die Vorarlberger
Illwerke. Ab 1. Jänner würden Vorarlbergerinnen und Vorarlberger nur
mehr 9,7 Cent für die Kilowattstunde bezahlen. Das Beispiel Vorarlberg
zeige, dass es leicht möglich wäre, den Strompreis zu senken, und das
nicht allein mit Bonuszahlungen, so Zangerl. In Tirol gelte ein
Strompreis von 12,7 Cent, der noch dazu durch Boni im Ausmaß von fast
40 Prozent gestützt sei.
Tiwag verteidigt Vorgehen
Die Tiwag nahm in einer schriftlichen Aussendung zu den Kündigungen
Stellung: Bei der Kündigung der Altverträge handle es sich um keinen
Alleingang, hieß es. Einen solchen Schritt hätten bereits zahlreiche
Landesenergieversorger wie Energie Steiermark, EVN, KELAG oder
vkw-Illwerke getätigt. Der Grund dafür sei die aktuelle
Rechtsunsicherheit bei der Preisfestsetzung in den Altverträgen.
Derzeit würden in ganz Österreich über 50 Verfahren dazu laufen.
Zuletzt seien zwei Verfahren zugunsten der Energieversorger
entschieden worden.
Man empfehle jedenfalls den Wechsel in das neue Produkt. Dieses
garantiere den Kundinnen und Kunden Rechtssicherheit und auch einen
zusätzlichen Preisvorteil. Darüber hinaus unterstütze man die
Forderung der Landeshauptleute nach einer gesetzlichen Klarstellung
für künftige Preisänderungen im Zuge einer Anpassung des EIWOG
durch den Bundesgesetzgeber und nach einer gesicherten
Grundversorgung. Die Tiwag werde nach Vorliegen der Klage die
rechtliche Argumentation der AK prüfen und könne erst danach
inhaltlich Stellung beziehen.
Seite 18 von 22