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Tiroler Tageszeitung

„Benko-Villa: Ruf nach Aufklärung“, Seite 18

Privat statt gewerblich genutzt? Die Innsbrucker NEOS orten bei der Steuer-Causa um die Residenz von Rene Benko viele offene Fragen. fox Ti/achm

Benko-Villa:
Ruf nach
Aufklärung

Offene Fragen nach Pfändung von
Benko-Villa wegen Steuer-Schuld.
Villa wurde gewerblich errichtet, aber
privat genutzt, glauben die NEOS.

Von Max Strozzi

Innsbruck - Die genauen
Hintergründe der Pfändung
von Rene Benkos Anwesen in
Innsbruck/Igls durch die Republik sind noch unklar. Aus
Sicht der Finanz schuldet die
Benko-Firma Schlosshotel

klar, dass es sich offiziell um
einen Hotelbetrieb handelt.“
Auf eine TT-Anfrage zu diesem NEOS-Denkmuster erklärte das Finanzministerium
mit Verweis auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht, auf den konkreten Fall
nicht eingehen zu können. Ein

Iglis GmbH & Co KG, der die
Residenz gehört, 12 Millionen
Euro an Steuern bzw. Abgaben — die TT berichtete. Benko bestreitet den Vorwurf der
Steuer-Schuld seiner Firma
und meint, die Finanz fordere

Benko-Sprecher ließ eine TT-
Anfrage unbeantwortet.

Ganz generell heißt es aus
dem Finanzministerium, dass
sich Unternehmen die Vorsteuer zurückholen können,
wenn eine Liegenschaft ge-

plötzlich Vorsteuer zurück, die werblich genützt wird. Wenn
das Unternehmen zuvor kor- das Finanzamt im Zuge einer
rekt erstattet bekommen habe. Prüfung meint, dass es sich

Die Innsbrucker NEOS-Ge- nicht um eine gewerbliche
meinderätin Julia Seidl fordert Nutzung handelt, wird aus der
jedenfalls Aufklärung. Benkos abgezog V eine
Firma Schlosshotel Igls Be- Umsatzsteuer-Schuld. Dies
triebs GmbH hatte, wie be- könne auch einige Jahre spä-

richtet, 2016 das ehemalige
Fünf-Sterne-Schlosshotel in
Igls gekauft, abgerissen und
an selber Stelle auf touristischem Mischgebiet besagte
Villa gebaut. Seidl geht nun
im Wesentlichen davon aus,
dass Benkos Residenz offiziell als Gewerbe- bzw. Tourismusbetrieb errichtet, aber von
Benkos Familie privat genutzt
wurde. Nur so sei es erklärbar,
dass die Finanz nun eine einst
erstattete Vorsteuer wieder zurückhaben wolle. Seidl fordert
von der Stadtregierung 1ückenlose Aufklärung: „Warum
wurde Benko dieser Privatbau
genehmigt? Den politischen
Verantwortungsträgern war

ter erfolgen. Besteht aus Sicht
der Finanz die Gefahr, dass
die Einbringlichkeit der Umsatzsteuer-Schuld gefährdet
sein könnte, sei es im Sinne
der Steuerzahler, dass auf die
betroffene Liegenschaft eine
Pfandrechtsvormerkung eingetragen wird. Wie im Benko-
Fall aus dem Beschluss des
Gerichtes zur Vormerkung des
Pfandrechts zu h

ist, könne davon ausgegangen
werden, dass die Finanzverwaltung von sich aus bereits
vor einiger Zeit aktiv wurde.
Damit habe das Finanzamt
seine Aufgaben im Sinne der
Steuerzahler gewissenhaft

wahrgenommen.

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