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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_01_4_Presse_OCR
- S.8
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„Willi: Villa war rechtskonform gewidmet‘“, Seite online
4.1.2024
POLITIK
Willi: Villa war rechtskonform gewidmet
NEOS Innsbruck hat eine mögliche nicht widmungskonforme Verwendung der Benko-Villa
geortet. Die Villa sei gewerblich errichtet, aber von Benko privat genutzt worden.
Bürgermeister Georg Willi (Grüne) widersprach dem gegenüber der APA.
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Es habe sich um eine rechtskonforme Widmung und Verwendung
gehandelt, so Willi. NEOS-Gemeinderätin und
Nationalratsabgeordnete Julia Seidi ging davon aus, dass die von der
Schlosshotel Igis Betriebs GmbH im Jahr 2016 gekaufte Residenz
offiziell als Gewerbe- bzw. Tourismusbetrieb errichtet worden war, aber
von Benkos Familie privat genutzt wurde. Nur so sei es erklärbar, dass
die Finanz nun eine einst erstattete Vorsteuer wieder zurückhaben
wolle.
Seidl fordert Aufklärung
Seidl, die bei der Gemeinderatswahl im April in Innsbruck als NEOS-
Spitzenkandidatin antritt, forderte von der Stadtregierung jedenfalls
lückenlose Aufklärung: „Warum wurde Benko dieser Privatbau
genehmigt? Den politischen Verantwortungsträgern war klar, dass es
sich offiziell um einen Hotelbetrieb handelt.”
Willi legte offizielle Kaufurkunde vor
Die NEOS-Vorwürfe bzw. Andeutungen nicht stehen lassen wollte
unterdessen am Mittwoch Bürgermeister Willi. Als Grund bzw.
Residenz gekauft wurden, war der dortige Hotelbetrieb zuvor bereits
eingestellt worden, betonte Willi und legte die offizielle Kaufurkunde
aus dem Jahr 2016 vor. Die rechtskräftige Widmung der Kauffläche im
Ausmaß von rund 5.900 Quadratmetern lautete „allgemeines
Tourismusgebiet"
litouristische Nutzung und privates Wohnen zu
Diese Widmungskategorie sei ein Mischgebiet, das touristische
Nutzungen ausdrücklich ermögliche, Wohnen jedoch auch nicht
ausschließe. Letzteres - nämlich die Erlaubnis zum privaten Wohnen -
sei entscheidend, so der Bürgermeister. Die Ausführungen von NEOS
würden somit ins Leere gehen. Und Willi steilte zudem klar: „Eine
zusätzliche Umwidmung für die Widmungskategorie Wohnen war auf
Grund der Bestandswidmung gar nicht notwendig, und es wurde
seitens der Käufergesellschaft von Herrn Rene Benko auch kein
diesbezügliches Ansuchen bei der Stadt Innsbruck eingebracht.
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