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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_01_24_Presse_OCR
- S.18
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Bezirksblätter Innsbruck
„Hundesteuer-Bescheide müssen bezahlt werden“, Seite 2
Hundesteuer-Bescheide
müssen bezahlt werden
Die Vorschreibung der Hundesteuer sorgt in Innsbruck für
Aufregung. In der Begründung
des Bescheides ist ein falsches
Datum genannt. Dennoch sind
die Hundesteuer-Bescheide der
Stadt Innsbruck für das Jahr
2024 gültig. „Dass die Aussendung der Hundesteuer-Bescheide 2024 in den letzten Tagen zu
einiger Aufregung geführt hat,
wird bedauert. Richtigerweise
hätte in diesen Bescheiden in
der Begründung der Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2023 genannt werden
müssen, in dessen Rahmen die
Steuersätze für das Jahr 2024
beschlossen wurden“, teilt die
Stadt Innsbruck der BezirksBlätter-Redaktion Innsbruck mit.
Dennoch sind die Hundesteuer-
Bescheide der Stadt Innsbruck
für das Jahr 2024 gültig und die
damit korrekt vorgeschriebene
Hundesteuer (EUR 124,80 p.a.)
ist vom jeweils Abgabepflichti-
124,80 Euro beträgt die Hundesteuer für 2024. Foto: BezirksBlätter Innsbruck
gen zu bezahlen. Der Mangel in
der Begründung wirkt sich nicht
weiter auf die Rechtskraft des
Bescheides aus. Es ist aber beabsichtigt, eine klärende Information an die abgabenpflichtigen
Hundehalter zu übermitteln.
„Das Gerechte Innsbruck fordert mit Nachdruck, wie bereits
von uns mehrfach im Gemeinderat beantragt, eine zumindest
Halbierung der Hundesteuer“,
so GR Gerald Depaoli.
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