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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_17_Presse_OCR
- S.10
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Kronenzeitung
„Illegale Parteispende geht an Obdachlose“, Seite 25
as Parteiengesetz aus
dem Jahr 2012 sieht vor,
dass Parteien unzulässige
Spenden spätestens vier Monate nach Erhalt dem Spender rückzuerstatten haben.
Doch das ist offenkundig
nicht immer so einfach.
Auch dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Wenn die
Rückzahlung an den Spender nicht möglich ist, ist das
Geld unverzüglich an den
Rechnungshof weiterzuleiten. Im Vorjahr waren dies
5067,89 Euro. Der Großteil
Illegale Parteispende
geht an Obdachlose
Unerwartetes Geschenk für Vereine.
Nach Innsbruck gehen 1689,30 Euro.
musste laut Rechnungshof
von den Grünen übermittelt
werden (4643,89 Euro), die
SPO zahlte 224 Euro, die
OVP 200 Euro. Das Geld
geht jedoch nicht in die Kaffeekasse des Rechnungshofes, sondern wird mildtätigen oder wissenschaftlichen
Zwecken zugeführt.
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Diese Vorgabe sorgt nun
für ein unerwartetes Geschenk für drei Obdachloseneinrichtungen in Osterreich, darunter der Verein
für Obdachlose in Innsbruck. Bürger durften online
vorschlagen, wohin das Geld
gehen soll. Der Tiroler Obdachlosenverein erhält eine
Summe von 1689,30 Euro,
ebenso wie die Oberösterreichische Tafel und die „Vinzenzgemeinschaft Benedict
Labre —- VinziDorf Graz“.
Claudia Thurner