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Jahr: 2024

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Bezirksblätter Innsbruck

„Darüber diskutiert Innsbruck“, Seite 8, 9

Darüber diskutiert

31.1.2024

MCI-Neubau, Altstadtpflaster, Sieglangersteg,
neue Sozialkontaktstelle und das Innsbrucker
Stadtrecht im Fokus.

In der aktuellen Diskussion um
das Landesbauprogramm vermissen die beiden MCI-Aufsichtsratsvorsitzenden Oswald Wolkenstein
(WK Tirol) und Michael Mairhofer
(IV Tirol) die Inangriffnahme des
MCI-Neubaus. Der Neubau würde
sowohl dem Bildungsstandort als
auch dem Konjunkturmotor zusätzlichen Schwung verleihen und
die schwierige Auftragslage in der
Bauwirtschaft lindern. Deshalb
fordern die MCI-Aufsichtsräte, die
von LHStv. Georg Dornauer verhängte sechsmonatige Nachdenkpause nicht nur dazu zu nützen,
den Standort, sondern auch das
Finanzierungs- bzw. Ausschreibungsmodell zu evaluieren.

Foto: BezirksBlaätter

Entsprechend dem Stadtsenatsbeschluss vom 12. Juli 2023 zur
„Oberflächengestaltung und
Neupflasterung Altstadt“ soll
diese im heurigen und kommenden Jahr umgesetzt werden.
Davon betroffen sind die Hauptstraßen und Gassen der Altstadt
von der Herzog-Friedrich-Straße
sowie die Kiebach-, die Hof-, die
Pfarr- und die westliche Seilergasse, welche mit gemischtfarbigem Luserna-Gneis im „Passeverband“ verlegt werden. Dafür
sprach sich der Stadtsenat einstimmig aus.

Simon Legner / Wikimedia Commons, MedialD 290471
Auch die Umsetzung des Projektes „Sieglangersteg, Erneuerung der Fahrbahnplatte“ wurde
beschlossen. „Die Maßnahmen
müssen in Abstimmung mit dem
Bauprogramm der ASFINAG noch
heuer durchgeführt werden. Eine
Verzögerung hätte Nutzungseinschränkungen und Zusatzkosten
zur Folge“, so Uschi Schwarzl. Gemäß dem Projektbeschluss vom
1. August 2023 wird heuer die
Stützmauer am Wurmbachweg
4 saniert. Die Stützmauer muss
aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes erneuert werden.

Innsbruck

Foto: pixabay

Foto: stock.adobe

In der Sebastian-Scheel-Straße

25 wird eine neue Sozialkontaktstelle eingerichtet. Die sozialarbeiterische Betreuung des
Hauses wird an die Innsbrucker
Soziale Dienste GmbH (ISD) übertragen und der Rahmenvertrag
dahingehend ergänzt. Der Antrag
wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung übergeben.
„Es sollen Maßnahmen gesetzt
werden, die die Bewohnerinnen
und Bewohner der jeweiligen
Wohnanlage in ihrer Alltagsbewältigung unterstützen“, erklärt
Bürgermeister Georg Willi.

Das Innsbrucker Stadtrecht bestimmt unter anderem die Stel-

lung der Stadt und grenzt ihre Wirkungsbereiche ab. Es ist ein Tiroler
Landesgesetz und kann als solches
auch nur vom Landtag geändert
werden. Die Stadt Innsbruck kann
Änderungen beantragen sowie
zu geplanten Maßnahmen ihre
Stellungnahme abgeben. Entsprechend wird eine vom Stadtsenat
beschlossene Stellungnahme zu
einem Gesetzesentwurf, mit dem
das Innsbrucker Stadtrecht von
1975 geändert wird, an die Tiroler
Landesregierung übermittelt.

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