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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_02_7_Presse_OCR
- S.28
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Bezirksblätter Innsbruck
„Gutschrift an Haushalte im zweiten Quartal 202“, Seite 7
7.2.2024
Gutschrift an Haushalte
im zweiten Quartal 2024
Zur Finanzierung der sogenannten Gebührenbremse hat der
Bund Ende des Jahres 2023 einen
Zweckzuschuss an die Bundesländer beschlossen. Insgesamt
werden damit 150 Millionen
Euro über die Bundesländer auf
alle österreichischen Gemeinden
verteilt. Diese können die Gelder
zum Zweck der Gebührenentlastung einsetzen. Die länderweisen Anteile richten sich nach der
Volkszahl, die für die Verteilung
der Ertragsanteile für das Jahr
2023 heranzuziehen war.
„In der Landeshauptstadt ist eine
Entlastung über die Abfallgebühren beabsichtigt. Die näheren Details zur Abwicklung sind
von den Ländern auf Basis von
Richtlinien festzulegen, welche
mit Jahreswechsel ausgegeben
wurden“, erläutert Bürgermeister Georg Willi. Für Innsbruck
ist geplant, dass jede Person,
Abfallgebühren-Gutschrift im zwei-
ten Quartal 2024 Foto: Kropiunig
die zum Stichtag 1. April 2024
bei der Stadt Innsbruck als abgabepflichtig veranlagt ist und
eine Grundgebühr bezahlt, im
zweiten Quartal 2024 eine entsprechende Mitteilung über eine
Gutschrift erhält. Finanzdirektor Martin Rupprechter ergänzt:
„Die Aufteilung erfolgt im Sinne
der Richtlinie des Landes Tirol
derart, dass alle Abgabenpflichtigen denselben Förderbetrag bzw.
die Gutschrift erhalten.“
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