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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_02_20_Presse_OCR
- S.6
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Tiroler Tageszeitung
„Wohnen: SPÖ möchte vor das Höchstgericht“, Seite 19
Wohnen: SPÖ möchte
vor das Höchstgericht
Innsbrucker SPO ortet „Untätigkeit“ des Landes,
was die Aktivierung des Bodenbeschaffungsgesetzes
angeht. Sie will, dass die Stadt den VfGH anruft.
Innsbruck - In Sachen Wohnkosten sei Innsbruck „das
Monte-Carlo Österreichs“,
befindet Elli Mayr, Bürgermeisterkandidatin der SPÖ:
„Der freie Markt ist beim Thema Wohnen gescheitert“, die
Stadt müsse dieses selbst viel
aktiver in die Hand nehmen.
Als einen wichtigen Hebel
sieht die SPÖ dabei weiterhin
das Bodenbeschaffungsgesetz. Dieses würde es der Stadt
u.a. ermöglichen, mittels Vorkaufsrecht „in Kaufverträge
einzutreten und so Grund und
Boden zu angemessenen Preisen zu erwerben“, sagt Mayr.
Bereits im Juli 2022 beschloss der Gemeinderat
mehrheitlich einen (SPÖ-)Antrag an die Landesregierung
auf Feststellung eines „quantitativen Wohnungsbedarfs“ im
Sinne dieses Gesetzes. Dafür
müssen mindestens 2% der
Wohnbevölkerung als wohnungssuchend gemeldet sein
— was in Innsbruck klar übertroffen wird.
Dennoch warte man seither
vergeblich auf Erlassung einer
Verordnung durch das Land,
damit das Gesetz angewendet werden kann, kritisiert die
SPÖ. Sie ortet ein „Pingpong“
zwischen Verfassungsdienst
und Raumordnungsabteilung
des Landes sowie eine „Verzögerungstaktik“ der ÖVP, in
- T
der Landesregierung für die
Raumordnungsagenden zuständig. Durch die „Untätigkeit“ des Landes werde der
Stadt seit eineinhalb Jahren
das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Gemeindeselbstverwaltung verwehrt
— und zugleich die Chance auf
günstigeren Wohnbau vergeben, sagt die SPÖ.
Ihre Forderung ist nun folgende: Die Stadt Innsbruck
solle sich per „Individualantrag“ direkt an den Verfassungsgerichtshof in Wien
wenden, auf dass dieser jene
Passagen im Bodenbeschaffungsgesetz als verfassungswidrig aufhebt, welche die
Verordnungsermächtigung
beim Land ansiedeln und
Geht es nach der SPÖ, sollte es für Gemeinden künftig selbstständig möglich sein, „Bodenbeschaffungsgebiete“ auszuweisen.
Fotoc Falk
nicht auf Gemeindeebene. Jeder Gemeinde solle die Ausweisung von Bodenbeschaffungsgebieten im Rahmen
der gesetzlichen Voraussetzungen selbstständig möglich
sein, argumentiert die SPÖ.
Schließlich sei auch die örtliche Raumordnung gemäß
Verfassung Gemeindesache.
Erst einmal braucht es dazu freilich einen Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat
— abgestimmt wird im März.
Mayr hofft, dass alle Listen,
die schon 2022 dem Antrag
zugestimmt hätten, insbesondere „Für Innsbruck“, „auch
jetzt zustimmen, dass wir das
einklagen“. Plan B für den Fall,
dass sich keine Mehrheit findet, gebe es keinen. (md)
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