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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_02_21_Presse_OCR
- S.19
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Bezirksblätter Innsbruck
„Keine rechtlichen Grundlagen“, Seite 8
21.2.2024
Keine rechtlichen Grundlagen
Stadt ist gegen unerlaubte Straßenmusik gesetzlich gesehen machtlos
Straßenmusiker sorgen in den
Innsbrucker Straßen durchaus
für Abwechslung. Vor allem junge Musikerinnen und Musiker
mit starker Stimme und viel
Engagement begeistern die Einheimischen ebenso wie die Touristinnen und Touristen. Aber es
gibt auch Ausnahmen, und dabei
scheint die Stadt an ihre Grenzen zu kommen. Es gibt keine
rechtliche Grundlage, um gegen
Straßenmusikerinnen und StraßBenmusiker, die sich nicht an die
Regelungen (Standorte, Zeiten,
Verbot Akustikverstärker ...) halten, vorzugehen.
Regelungen
Über 200 Beschwerden sollen
2023 zum Thema Straßenmusiker bei der Stadt eingegangen
sein. „Wollen Sie in Innsbruck auf
der Straße musizieren, müssen
Sie sich dafür anmelden. Sie dürfen nur an bestimmten Plätzen
zu ausgewählten Zeiten Straßen-
musik ausüben und müssen sich
an Regeln halten. Pro Tag können insgesamt maximal sieben
Anmeldungen erfolgen. StraßenmusikerInnen haben sich im
Zuge einer Kontrolle durch Organe der öffentlichen Aufsicht auszuweisen, um durch Feststellung
ihrer Identität eine Überprüfung
der Anmeldung zu ermöglichen.“
So lautet die Beschreibung auf
der Homepage der Stadt Innsbruck. Bei der Anmeldung zu
einer Tages- oder Wochenkarte
muss die Einhaltung der Regelungen nochmals bestätigt werden. Kosten für die sogenannte
Platzkarte entstehen nicht.
Wo und wann?
Wo gespielt werden darf, ist klar
geregelt. Acht Standorte stehen
für die musikalische Unterhaltung zur Verfügung. Ebenfalls
klar geregelt sind die Spielzeiten.
Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich.
kutive ist nicht möglich.
Foto: Archiv
Keine Handhabe
Ein Einschreiten der MÜG oder
Exekutive ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen
nicht möglich. Straßenmusiker
fallen nicht unter das eigentlich
zuständige Veranstaltungsgesetz
des Landes. Das städtische Kulturamt zeigt sich gemeinsam mit
dem Amt „Allgemeine Sicherheit
und Veranstaltungen“ bemüht,
die Straßenmusiker für die Problematik zu sensibilisieren. (GH)
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