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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_02_28_Presse_OCR

- S.23

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Bezirksblätter Innsbruck

„Faktencheck „Sonnendeck“: Was geht und was nicht geht“, Seite 7

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Franz-Gscfinitzer-l’romenade: Das Sitzen auf &er lÄauer auf der Mauer war
nicht erlaubt und wird nicht erlaubt werden.

Faktencheck „Sonnendeck“:
Was geht und was nicht geht

Foto: BezirksBlätter

Politische Wünsche und juristische Realität. Rund um die
Gestaltung der Franz-Gschnitzer-Promenade im Universitätsbereich gibt es viele Ideen,
rege Diskussionen und klare
rechtliche Rahmenbedingungen. Im _Miärz-Gemeinderat
wird wieder diskutiert. Der
Abänderungsantrag im Stadtsenat ‚Vorbehaltlich der positiven Kenntnisnahme durch die
Bundeswasserbauverwaltung
sowie die Garantie, damit auf
ein Geländer oder einen Handlauf auf der Mauer im abgesenkten Bereich zu verzichten,
nimmt die Stadt Innsbruck

...“ zeigt die Problematik der
Stadt bei der Neugestaltung
der Franz-Gschnitzer-Promenade. Der Bereich zwischen
dem Universitätsgebäude und
dem Hochwasserschutz kann
von der Stadt gestaltet werden.
Der Hochwasserschutz in Form
der Mauer und die Anbringung
eines Schutzes liegt nicht im
direkten Verantwortungsbereich der Stadt, sondern beim
Bund bzw. Land. Aus diesem
Grund ist auch der Antrag von
GR Julia Seidl auf Baustopp an
der Promenade im Gemeinderat „a limine“ zurückgewiesen
worden.

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