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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_23_Presse_OCR
- S.15
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Gesamter Text dieser Seite:
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Kronenzeitung
„Zugriff auf Privatgründe nur im Notfall“, Seite 22, 23
Sozialer Wohnbau: Maximale Verdichtung in Innsbruck,
„Zugriff auf
Privatg
nur im Notfall“
INTERVIEW Gemeindeverband sieht
Bausperren wie in Innsbruck kritisch,
aut Zahlen der Tiroler
Grünen hat derzeit nur
jede dritte Gemeinde -
insgesamt 90 - Vorbehaltsflächen für den Sozialen
Wohnbau ausgewiesen, in
Summe 170 Flächen, Leisten
die Gemeinden zu wenig?
Gemeindeverbandspräsident Karl-Josef Schubert:
Die Gemeinden in Tirol
weisen zunchmend nach
Bedarf zusätzliche Vorbehaltsflächen für den Gemeinnützigen Wohnbau
aus. In der Regel geschicht
dies im Rahmen der Fort-
schreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
und damit zusammenhängenden Anderungen der
Flächenwidmungspläne.
Betrifft die Ausweisung
auch Privatgrundstücke mit
länger zurückliegenden Bauland-Widmungen oder handelt es sich durchwegs um
ngen?
In der Regel handelt es
sich nach meinem aktuellen Kenntnisstand zumeist
um Neuwidmungen, bei
denen ein Teil der Fläche —
ein Drittel oder die Hälfte
— der neuen Widmungsfläche herangezogen wird. Es
gibt aber auch einige Ge-
meinden im Großraum
Innsbruck, die auch bei Altwidmungen im Zuge der Bebauungsplanerstellung bzw.
Neuerlassung eines Flächenwidmungsplanes die Widmung einer Teilfläche für
den Gemeinnützigen Wohnbau durchgesetzt haben.
In Innsbruck sollen Altwidmungen, also Privatgrundstücke größer als 2500 m’, herangezogen werden. Halten
Sie das für einen gangbaren
Weg auch in den Gemeinden?
Dies sollte nur dann geschehen, wenn es in einer
(Gemeinde mit großen „Altwidmungsflächen“ im Bau-
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land und nachweislich einen
hohen Bedarf an leistbarem
Wohnraum der eigenen Bevölkerung gibt, der nicht anders gedeckt werden kann.
„In Zeiten leerer Kassen
äußerst problematisch“
Würden Sie es generell befür-
worten, dass zum Zweck der
Baulandmobilisierung auf pri-
vate Grundstücksreserven zuegriffen wird?
Ich sehe derzeit keine generelle Notwendigkeit dafür. Dies hängt von der Situation und dem Wohnbaubedarf in der jeweiligen Gemeinde ab. Man darf nämlich nicht vergessen, dass
durch solche generellen Umwidmungen bzw. Bauland-
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mobilisierungsmaßnahmen
in ländlichen Gemeinden
auch ein hoher Druck auf
den Ausbau der kommunalen Infrastruktur in der betreffenden Gemeinde entstünde, Dies ist in einer Zeit
der knappen Gemeindekassen äußerst problematisch.
Sehen Sie die Verhängung
von Bausperren in großem
Stil als tauglichen Weg oder
gibt es gelindere Mittel?
Dieses Instrument wird
und wurde schon in vielen
Fällen von Tiroler Gemeinden angewandt und ist somit
ein durchaus übliches und
taugliches Mittel, um Fehlentwicklungen während des
Verfahrens hintanzuhalten,
Im Zusammenhang mit
x
everbandspräsident "
M Karl-Josef Schubert nimmt Stellung -
A zur Diskussion um Vorbehaltsflächen
e m in Innsbruck: Privatgrundstücke sind
—— _ ins Visier der Stadtregi
e.
Hutumamapa/Fotos Jonarna Bebaurmmer
Vorbehaltsflächen für den
Gemeinnützigen Wohnbau
sehe ich keine besondere
oder darüber hinausgehende
Funktion von Bausperren.,
Ist ihrer Ansicht nach mit
Gerichtsverfahren zu rechnen
beziehungsweise hat es bereits welche gegeben in die-
sem Zusammenhang?
Gerichtsverfahren, mit
denen ecin (Höchst-)Ge-
richtserkenntnis zu dieser
Raumordnungsthematik angestrebt werden, sind nicht
auszuschließen. Es hat in
der Vergangenheit immer
wicder solche Verfahren mit
unterschiedlichen Fragestellungen und ebenso unterschiedlichen Erkenntnissen
gegeben, Philipp Neuner