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Jahr: 2024

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- S.13

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Tiroler Tageszeitung

„Bund soll Haftungsfragen am ‚Sonnendeck‘ klären“, Seite 22

Bund soll Haftungsfragen
am „Sonnendeck“ klären

Stadt Innsbruck will rechtliche Stellungnahme zu Verantwortlichkeiten
rund um die Innmauer abwarten - und dann Neugestaltung angehen.

Innsbruck — Ein runder Tisch
zu einem so hitzig diskutierten Thema wie der Zukunft der
Franz-Gschnitzer-Promenade („Sonnendeck“) — und das
mitten im Wahlkampf: Kann
das funktionieren? Offenbar ja.
Das gestrige Treffen zwischen
Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, Experten der städtischen Fachämter und des
Landes (das für die Republik
in Sachen Bundeswasserbauverwaltung mittelbar tätig ist)
wurde allseits als sehr konstruktiv gelobt.

Man habe die diversen Vorschläge und ausgearbeiteten
Varianten zur Neugestaltung
des beliebten Aufenthaltsbereichs am Inn — die Ufermauer musste nach einem Vandalenakt abgesperrt und saniert
werden - „im Lichte von Hochwasserschutz, Wegerhaltung
und Absturzsicherung diskutiert“, berichtet BM Georg Willi
(Grüne).

Dabei habe sich alles auf einen entscheidenden Punkt
zugespitzt — die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen
rund um die Innmauer. (Diese
war früher ein beliebter Sitzplatz vor allem für Studierende,
was allerdings nie erlaubt, nur
de facto geduldet war.) Wer ist
verantwortlich, wenn die Mauer — verbotenerweise — bestiegen wird und etwas passiert?
Bei Fragen wie diesen gebe es
unterschiedliche Sichtweisen
von Stadt und Land, daher habesich das Land zur Klärungan

den Bund, konkret die Finanzprokuratur, gewendet, erklärt
Willi. Sobald diese Haftungsfragen hoffentlich zeitnah geklärt seien, könne der Gemeinderat (in Abstimmung mit der
Bundeswasserbauverwaltung)
entscheiden, wie die Promenade mit hoher Aufenthaltsqualität neu gestaltet wird. Dies sei
allen Fraktionen ein Anliegen,
lobt Willi.

Sobald klar sei, was der Bund
bei den verschiedenen diskutierten Varianten — abgraben,
aufschütten etc. — im Bereich

Wc&häel.mn)emmd-vecbotoimueise-dieüiunnuer
sturzsicherung braucht es bei weicher Neugestaltung:


}

Geländer (Absturzsicherung)
noch tun muss, könne marn die
Neugestaltung „gesamthaft
planen“, sagt auch StR Christine Oppitz-Plörer (Für Innsbruck, FI).
Bedauerlicherweise gebe es
im Sicherheitsbereich „immer
mehr Einschränkungen, hinter einen gewissen Status quo
kann man dann nicht mehr
zurückfallen“, so die Stadträtin. Trotzdem sei es möglich,
„daraus etwas Gutes zu machen“. Aus Sicht von FI sollte etwa geprüft werden, wie

Seite 13 von 35

e

CD E n S
und etwas passiert? Welche Art von Ab-
? Diese Fragen soll nun der Bund klären. Fe: Fa

breitere Sitzflächen zum Wasser hin ermöglicht werden
könnten (mit entsprechender
Absturzsicherung) — oder ob
gegebenenfalls auch mobile/
abbaubare Geländerelemente
möglich sind.

Wie Oppitz-Plörer erwartet
auch Willi, dass die rechtliche
Klärung durch den Bund über
Innsbruck hinaus „Präzedenzcharakter“ haben dürfte: Die
Frage rechtlicher Verantwortlichkeiten an flussbegleitenden Ufermauem betreffe auch
viele andere Städte. (md)