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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_03_26_Presse_OCR
- S.9
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Kronenzeitung
„‚Verbotene Plakate‘ türmen sich in Bauhof“, Seite 20, 21
Meinert
meint
CLAUS MEINERT
Salzburg und_üo
Bürgerlichkeit
Die dank eines au
wöhnlichen Duells vielfach
mit Argusaugen beobachtete Bürgermeisterstichwahl in der Stadt Salzburg
. Wohl mehr
sdvlé’äitb‘."fin recht. Dennfur
die direkte Entscheidung
zwischen einem dunkelroten KPÖ-Pullovermann
bzw. dem blassroten SPÖ-
Kandidaten interessierten
sich gerade einmal 46,8
Prozent der Stimmberechtigten. Den Rest ließ diese
Entscheidung am verregneten Wahltag kalt. Gewonnen hat { ich Blassrot.
Die von so manchem Medium herbeiersehnte dunkelrote Sensation blieb aus.
Als nächste „wichtigere“
Wahl steht jene des Gemeindrates und des Bürgermeisters in Innsbruck an.
Zumindest was die wahrscheinliche Stichwahl (zwischen welchen Kandidaten
auch immer) betrifft, liegt
die Latte im Vergleich zu
Salzburg ja nicht sehr hoch.
n Sachen „ Latte“
kann Innsbruck aber so eimge Erfahrung aufweisen.
gingen beim Duell des
dre bü"gäfie “Iglrlrmtem
Christine Oppitz-Plörer vor
sechs Jahren nur 43,5 Prozent wählen. Über das Erz:bms bzw. den Sieg Willis
tten danach gefühlt
mehr die Nase gerümpft,
vor allem die nannten
erbchen Apropos bür-
Zuletzt war ver-
mehtt die Rede davon, dass
die stets bürgerlich regierte
Stadt Salzburg eine nichtbürgerliche Ablöse erhält.
Da war bei manchen Experten mehr der Wunsch Vater
des Gedankens. Zwar hat
war seit 1946 bis heute
überwiegend so der Fall.
..
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o
2
„Saubere Politik, echte Kontrolle“ — so
steht es am Plakat, das auf einer
Straßenlaterne swidrig (oben)
hänfi Rechts der Plakatwald auf der
V rsinsel beim Claudiaplatz.
„Verbotene Plakate”
Die Schilderflut in
Innsbruck kennt kaum
Grenzen - oder doch?
Laut Bundesgesetz gibt_
es klare Regeln. Nicht
alle halten sich daran.
DIINDBÜRGESALILTEN
C.t ä
DEIN BÜRDUANE
esonders Politiker und
ihre Wahlkampfhelfer
geben sich derzeit bei
den Bauhöfen in Innsbruck
die Klinke in die Hand. Der
Grund-: Sie holen ihre Wahlplakate wicder ab, die die
Behörde entfernen ließ, weil
sic verkehrsbehindernd abgestellt waren und Regeln
nicht entsprochen haben.
Dice Regeln sind in diesem
Fall cein Bundesgesetz, das
die Aufstellung reglementiert und genau das eigentlich verhindern soll, was derzeit in Innsbruck gang und
rechtlichen Rahmen. „Als
Einrichtungen zur Rege-
cherung des Verkehrs Beschriftungen, bildliche
gäbe ist: Wildwuchs pur.
„Entsprechend den Bestimmungen des $ 31 StVO
ist es verboten, an Einrichtungen zur Regelung und Si-
Darstellungen, Anschläge,
gcschaftlnchc Anpreisun-
g:::1 oder dc:äcnchcn anzungen utert Baudirektor Robert Schöpf den
lung und Sicherung des
Verkehrs sind insbesondere Verkehrsampeln und
Straßenverkehrszeichen
samt deren Anbringungs-
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