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Jahr: 2024

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Kronenzeitung

„Letzte Ruhestätte in den eigenen vier Wänden“, Seite 26, 27
29.3.2024

DARUM MACHEN WIR ES ZUM THEMA

Das Thema Tod, Sterben und Bestattung betrifft jeden.
l R ° THEMA Sind hier Änderungen geplant, ist das von Bedeutung. In
Tirol sollen künftig Urnen Zuhause aufbewahrt werden
I L DES TAGES können, die „Krone” hat sich die Details angesehen.

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Urnenwände (rechts) sind mittlerweile auf vielen Friedhöfen in Tirol zu
finden - und zwar in verschiedenster Art und Weise. Genau so unterschied-

as Bewahren eines lie-

bevollen Andenkens

lässt Verstorbene in
den Gedanken ihrer Hinterbliebenen weiterleben, spendet Trost in dunklen Stunden und auch darüber hinaus. Nähe wird dabei oft als
heilsam in der Trauerbewältigung empfunden.

Ein häufiger Wunsch ist,
die Asche eines verstorbenen
Menschen in einer Urne in
den eigenen vier Wänden
aufzubewahren. In sechs von
neun Bundesländern in Osterreich ist dies nach Genehmigung durch Bürgermeister, Gemeinde oder Magistrat möglich — und zwar in
Wien, Rlicdcr- sowie Ober-
Österreich, Salzburg. in der
Steiermark und im Burgenland. In Kärnten, Vorarlberg
und Tirol funktioniert das
nur teils bzw. nicht. In Tirol
untersagt $33 Abs. 2 des Gemeindesanitätsdienstgesetzes die Beisetzung außerhalb
eines Friedhofs.

lich sind die Urnen selbst, die Bandbreite ist groß. Von klassischen Exemplaren (li.) bis hin zu Urnen mit einem Spruch darauf (Mitte) ist alles dabei.

Letzte Ruhestätte in
den eigenen vier Wänden

Urnen sollen in Tirol auch zu Hause aufbewahrt werden können, das

Gesetz soll novelliert werden - einstimmiger Beschluss im Landtag.

Es ist kein Partei-Begehren,
sondern das Anliegen von
Bürgern, die sich an den
Ausschuss wandten.

LA Claudia Hagsteiner (SPO)

©

Derzeit gibt es noch hohe
Hürden für die Urnenaufbewahrung zu Hause. Doch
das soll sich nun ändern.

LA Dominik Traxl {OvP)

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In Ausnahmefällen kann
in Tirol die Beisetzung einer
Urne zwar auch abseits eines
Friedhofes in einer privaten
Begräbnisstätte behördlich
gestattet sein, doch sind damit einerseits viele Auflagen

verbunden und andererseits
ist bei jedweder Genchmigung die Urnenbeisetzung in
einem Erdgrab vorgeschrieben. Das Aufbewahren einer
Urne in einem Haus oder
einer Wohnung schließt das

Tiroler Sanitätsgesetz hingegen explizit aus.

och das soll sich nun ändern. Denn im März-Landlag wurde einstimmig beschlossen, dass die Tiroler

Landesregierung mit dem

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