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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_04_8_Presse_OCR
- S.10
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tirol.orf.at
„GRW-Wahl: Die Fristen für Wahlkarten“, Seite online
8.4.2024
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POLITIK
GRW-Wahl: Die Fristen für Wahlkarten
Für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in Innsbruck am kommenden Sonntag gilt es
für Wahlkartenwählerinnen und -wähler einige Fristen zu beachten. Die Wahlkarte muss bis
Freitag wieder bei der Behörde eingelangt sein.
Online seit heute, 6.28 Uhr Teilen Ö
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge und Online-
Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte ist Dienstag der 9. April. Wer
mündlich bzw. persönlich eine Wahlkarte beantragt hat, hat etwas
länger Zeit: Bis Freitag 14.00 Uhr müssen die Anträge im
Wahlkartenbüro gestellt werden.
Bis Freitag bei der Wahlbehörde
Die Wahlkarten müssen spätestens am 12. April bei der Wahlbehörde
einlagen, teilte die Stadt mit. Der Postweg sei da unbedingt
einzukalkulieren. Die ausgefüllten Wahlkarten können auch direkt im
Wahlkartenbüro im sechsten Stock im Rathaus abgegeben oder in die
Wahlurne beim Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses
eingeworfen werden.
Am Wahltag selbst können Wahlkarten laut Stadt nur in jenen
Wahllokalen abgegeben werden, in dem der Wähler, die Wählerin im
Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag
in Innsbruck von 7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet.
red., tirol.ORF.at
Link:
https://tirol.orf.at/stories/3251827/
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