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Jahr: 2024

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Kronenzeitung

„Grüne ‚Wunsch-Villa‘ liegt teilweise in der Gelben Gefahrenzone“, Seite
14, 15

Grüne „Wunsch-Villa“
lıegt teilweise in der
Gelben Gefahrenzone

Der Gefahrenzonenplan des Landes Tirol zeigt es ganz deutlich:
Das Objekt von Grün-GR Bex ist von Naturgewalten bedroht.
Der Baubescheid von BM Willi nimmt darauf aber keinen Bezug.

er Gefahrenzonen-

plan des Landes Tirol

stellt den Ist-Zustand
der Hochwassergefährdung
dar und zeigt, welche Flächen bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis
überflutet werden. „Er ist
damit die Grundlage für
Hochwasserschutzmaßnahmen, _ Raumplanung,
Bauwesen und Katastrophenmanagement“, erläutert dazu die Abteilung
Wasserwirtschaft des Landes Tirol. Wenn also ein
Objekt in der Gelben Zone
liegt, können „Gefährdungen geringeren Ausmaßes“

Fotos: Tiris

auftreten und Beschädigungen von Bauobjekten sind

I Der Gefahrenzonenplan des I
| Landes Tirol zeigt deutlich E
| die Lawinenstriche auf der 58
E Nordkette (oben). Unten:
ä Detail von Bex-Anwesen. |

©

Eine Bebauung in Gelben
Gefahrenzonen ist unter
Einhaltung von Auflagen,
die im Rahmen eines
Einzelgutachtens im
Bauverfahren
vorgeschrieben

werden, möglich.

Ministerium für Land- und Forstwirtschaft

möglich. „Die ständige Benützung für Siedlungs- und
Verkehrszwecke ist beeinträchtigt“, heißt es.

Auf der Hungerburg
kommt die Gefährdung

Seite 7 von 12

durch Lawinen noch hinzu.
Aber: „Eine Bebauung in
Gelben Gefahrenzonen ist
unter Einhaltung von Auflagen, die im Rahmen eines
Einzelgutachtens der zuständigen CGebietsbauleitung im Bauverfahren vorgeschrieben werden, möglich“, erläutert das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft im Detail.

Altes Haus in Gelber Zone,
neues um 25% größer

Nur: Im Baubescheid finden sich dazu keinerlei Anmerkungen und auch keine
Auflagen, auch eine Stel-

lungnahme der Wildbach-
Lawinenverbauung

fehlt — obwohl ja das bestehende Haus um 25% vergrößert werden Ssoll. Die
„Krone“ fragte auch bei
Eigentümerin GR Janine
Bex nach, erhielt gestern
aber keine Informationen.

Umkehrmöglichkeit für
Lkw auf der Almwiese

Apropos Auflagen. Im Baubescheid sind etliche angeführt. Eine betrifft die Wiederaufforstung. Diese ist
aber nur für die zwei kleinsten Parzellen öÖstlich des
Hauses verpflichtend.
Interessant sind auch die
Anforderungen, die die Berufsfeuerwehr gestellt hat —
neben einer durchgängigen
Breite von drei Metern für
den rund 200 Meter langen
und stellenweise sehr steilen
Forstweg: „Eine Lkw-taugli—
che Umkehrmöglichkeit im
Nahbereich des Gebäudes ist
in Absprache mit der BFI
herzustellen“, heißt es. Und:
„Die Zufahrt bzw. die Umkehrmöglichkeit muss ganzjährig uneingeschränkt benutzbar sein und ggf. von
Schnee geräumt werden.“
Für die Behörde überwiegt
jedenfalls „das Ööffentliche
Interesse an der Umsetzung
eines bewilligten Bauvorhabens“, Philipp Neuner