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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„Straßenmusik erfreut nicht alle‘“, Seite 18

Von Michael Domanig

Innsbruck — „Es gibt viele tolle Straßenmusiker, sie sind für
den urbanen Raum wichtig“,
schickt Michael Perger, Obmann des Innsbrucker Zentrumsvereins, voraus. Aber die
Beschallung könne in manchen Fällen zur „Plage“, zur
Belastung fürs Geschäftstreiben werden, wenn etwa „stundenlang immer dasselbe vor
immer demselben Geschäftslokal gespielt wird“, nicht selten mit Verstärker. „Die Beschwerden sind massiv.“

‚ Sollte es weiter zu

Beschwerden kommen, ist die Ausnahme
von der Anmeldepflicht
zu überdenken.“

Astrid Mair
(Landesrätin)

Im Stadtmagistrat bestätigt
man das: 2022 gingen dort 182,
2023 gar 298 Beschwerden ein,
heuer waren es bis 12. April,
vor Beginn der Straßenmusik-
Hauptsaison, schon 36.

Dabei gibt es klare Regelungen (in der aktuellen Form
vom Stadtsenat im Dezember einstimmig beschlossen):
In einem Informationsfolder
ist genau aufgeführt, wie und

Straßen
wo man sich als Straßenmusiker anmeldet, an welchen
acht Standorten im und ums
Stadtzentrum man wann musizieren darf und welche Instrumente zulässig sind. Nicht
erlaubt sind demnach Blechbläser und Schlagwerk, Verstärker sind ebenso tabu.

Nur: Die städtischen Regelungen sind rechtlich gesehen lediglich „unver-

musir ngen Leben in die Innen

bindliche Empfehlungen“,
bestätigt Christian Schneider,
Amtsvorstand für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen. Weder Mobile Überwachungsgruppe noch Polizei
können einschreiten, wenn sie
nicht eingehalten werden.
Allerdings unterstützt die
MÜG eine noch bis Ende Mai
laufende Kampagne des Kulturamtes, um Straßenmusiker

-
2 +
%

für die Regelungen zu sensibilisieren und Missstände zu
dokumentieren. Am 5. Juni
bespricht man die Ergebnisse
mit dem Land Tirol.

Geregelt ist Straßenmusik
über das Tiroler Veranstaltungsgesetz (TVG), allerdings
ist die „Darbietung von Straßenkunst im ortsüblichen
Umfang“ derzeit grundsätzlich anmeldefrei.

Straßenmusik erfreut nicht alle

In Innsbruck gibt es klare Regeln für Straßenmusik —- durchsetzbar sind sie aber nicht. Die
Stadt kämpft angesichts Hunderter Beschwerden für landesgesetzliche Änderungen.

Die städtischen Ämter treten
seit Jahren für Adaptierungen
in diesem Landesgesetz ein,
sind mit der Bitte, die Gemeinden in Sachen Straßenmusik
zu Durchführungs- bzw. ortspolizeilichen Verordnungen
zu ermächtigen, allerdings
nicht durchgedrungen.
Landesrätin gesprächsbereit
LR Astrid Mair (ÖVP), zuständig für das Veranstaltungsgesetz, empfiehlt der Stadt
aufgrund der vielen Beschwerden, „den Kontrolldruck zu erhöhen“. Sie verweist darauf,
was das TVG schon jetzt hergibt: So habe bei „unzumutbarem Lärm“ eine Anmeldung
der Darbietung zu erfolgen —
fehlt diese, kann Straßenmusik behördlich sofort gestoppt
werden. Sollte die Stadt das
Problem dennoch nicht in
den Griff bekommen, „muss
aus meiner Sicht die Ausnahme von der Anmeldepflicht im
TVG überdacht werden“, so
Mair. Damit wären Darbietungen von Straßenkunst generell
anmeldepflichtig — und die
Behörde könnte im Veranstaltungsbescheid entsprechende
Auflagen etwa gegen Lärmbelästigung vorsehen.

Lesen Sie zu diesem Thema das
Pro & Contra auf Seite 2

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