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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„Impfstraße und die Nachwehen“, Seite 5

Impfstraße und die Nachwehen

Ein Pensionist glaubt, dass er einen Impfschaden erlitten hat, und klagt die Stadt Innsbruck.
Die sagt, dass sie für die Impfstraße nicht verantwortlich war. Der OGH sicht das anders.

Vaon Anita Heubacher

Innsbruck — So wie ein Oberländer Pensionist haben es in
der Pandemie 2021 sehr viele
gemacht: sich online für das
Impfen angemeldet und sich
schließlich in einer Impfstraße zur Corona-Impfung eingefunden. Im April und Mai
2021 wird der Mann in der
Messehalle in Innsbruck in
der dort eingerichteten Impfstraße mit dem Impfstoff
„Comirnaty” des Herstellers
BioNTech Pfizer gegen Covid
geimpft. Drei Wochen nach
der zweiten Imfpung erleidet
er eine Lungenembolie. Ob
die mit der Impfung zusammenhängt, ist noch unklar.

‚ ‚ Für die Aufklärung blieben dem

Arzt in der Impfstraße

nach eigenen Angaben

45 Sekunden Zeit pro

Christian Ortner

(Rechtsanwalt des Pensionisten)

„Dass die Impfstoffe nur
bedingt zugelassen und nicht
ausreichend erprobt waren, war meinem Mandaten
nicht bewusst und darüber
hat ihn auch niemand in der
Impfstraße aufgeklärt”, sagt
Christian Ortner. Der Innsbrucker Rechtsanwalt ist zur
Anlaufstelle für Corona-Maßnahmen-Kritiker und Impfgegner geworden. Er vertritt
den Pensionisten, der 15.000
Euro Schadenersatzanspruch
gegen die Stadt Innsbruck erhob. Er sei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, sagt
der Pensionist.

Siogan „Innsbruck impft“

„Zur Beratung in der Impfstraße blieben dem Arzt nach
eigenen Angaben 45 Sekunden pro Impfling Zeit”, sagt
Ortner. Hätte mein Mandant
gewusst, „was für ein experimentelles Arzneimittel das

-

In der Messehalle betrieb die Stadt 2021 für das Land eine Covid-Iimpfstraße. Der Andrang war groß. EFE

ist, hätte er sich nicht impfen
lassen”.

In den Augen des Pensionisten war die Stadt der richtige Adressat für die Klage, weil
Stadt und Stadtoberhaupt in
der Kampagne „Innsbruck
impft” für die Covid-Schutzimpfung geworben haben.
Die Stadt habe sich gebrüstet, den Impfstoff schnell verimpfen zu können. Die städtischen Mitarbeiter und das



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medizinische Personal würden auf Hochtouren arbeiten,
meinte der Bürgermeister.
Ortner und der Pensionist
verloren in der ersten Instanz am Landesgericht in
Innsbruck. Nicht die Stadt,
sondern das Land sei für die
Impfstraßen zuständig gewesen, hatte der Anwalt der
Stadt Innsbruck, Günther Egger, argumentiert. Die Stadt
habe nur die Räumlichkeiten

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organisiert, das Land habe
die Impfärzte engagiert. „Die
Ärzte in der Impfstraße wurden registriert. Im Falle eines
Impfschadens wird beim Arzt
regressiert.”

Den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung des Pensionisten ließ das Landesgericht
nicht gelten: Allen zu impfenden Personen sei ein Aufklärungsbogen des Gesundheitsministeriums vorgelegt

worden. Klage abgewiesen.
Auch am Oberlandesgericht
in Innsbruck sah man die
Causa so. Die Stadt sei außen
vor. Klage abgewiesen, Revision zugelassen, hieß es hier.

Stadt, nicht Land zuständig
So landete der Fall zur Revision, zur Überprüfung, beim
Obersten Gerichtshof (OGH)
in Wien. Der wiederum sieht
die Sache anders. Das entsprechende Erkenntnis liegt
vor und bedeutet ein Zurück
an den Start. So einfach kann
sich die Stadt laut OGH nicht
aus der Affäre ziehen.

„ Die Entscheidung
des OGH kam für
die Stadt Innsbruck
doch sehr überraschend.
Das Land hatte die
Ärzte eingeteilt.“

Günther Egger
(Rechtsanwalt der Stadt Ibk.)

Zwischen dem Pensionisten und der Stadt sei ein Behandlungsvertrag zustande
gekommen, zumal die Leistung über die Krankenkasse
abgerechnet worden sei, sagt
der OGH. Zudem sei die Stadt
als Betreiber der Impfstraße
aufgetreten. In den Impfpässen prangt ein Stempel der
Stadt, ebenso wie auf dem
Aufklärungsbogen. Der OGH
meint, dass damit die Stadt
für die ordnungsgemäße Aufklärung hafte. Der Arzt, der
die Impfung verabreicht hat,
hat sich der Stadt im Verfahren angeschlossen. Auch der
Arzt sah, so wie die Stadt, keinen Behandlungsvertrag mit
den zu Impfenden.

„Die Entscheidung des
OGH kam für die Stadt Innsbruck doch sehr überraschend”, sagt deren Anwalt
Egger. Nun muss geklärt werden, ob ein Impfschaden vorliegt und ob der Arzt gegen
seine Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht verstoßen hat.

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