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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_04_20_Presse_OCR
- S.10
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Kronenzeitung
BM Willi prangerte Leerstand an - und muss nach einer Klage Verfahrenskosten berappen.
Willi unterlag im Pema-Streit:
Strafe aus Stadtkassa bezahlt
Mit seiner Aussage über Leerstand im Pema-Turm setzte sich
BM Willi in die Nesseln. Die Strafzahlung beglich die Stadt.
ter Georg Willi lehnte
sich in einem ORF-
Interview 2020 zum Thema
Wohnungsleerstand in
Innsbruck weit aus dem
Fenster. Er behauptete,
dass im damals neu errichteten Pema-2-Turm in
Innsbruck von 173 Wohnungen mehr als 90 leer
stünden, quasi ein Paradebeispiel für Wohnraum-
Spekulation.
Pema-Investor Markus
Schafferer klagte auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung. Der Streit
ging durch drei Instanzen,
zuletzt stellte der OGH in
einem Beschluss fest: „Die
von der. Klägerin beanstandeten Außerungen des Beklagten sind daher im Ergebnis nur als Bekräftigung der
politischen Forderung nach
einer Leerstandsabgabe für
die Landeshauptstadt anzusehen und damit Sseiner
Privatsphäre zuzurechnen“,
heißt es in dem Beschluss,
ergangen am 14.9.2022. Der
Beklagte habe dem Kläger
die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu ersetzen.
l nnsbrucks Bürgermeis-
PHILIPP NEUNER
Tiroler Politik
kurz notiert
Wenn BM Willi die Aussagen als Privatperson getätigt habe, wie der OGH festgestellt hat, dann müsste davon auszugehen sein, dass er
die Rechnung aus seiner Privatschatulle begleicht.
Falsch gedacht! Die „Krone“ bekam nun den Einzahlungsbeleg zugespielt, aus
dem klar hervorgeht, dass
die Stadtkassa dafür herhalten musste.
„Ich war in der Causa Pema immer als Bürgermeister, nie als Privatperson angesprochen. Für das Amt
der Präsidial-und Rechtsangelegenheiten stand und
steht dies außer Streit, dementsprechend wurden die
Verfahrenskosten — wie für
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alle Amtsträgerinnen und
Amtsträger — auch von der
Stadt übernommen“, teilte
Willi auf Anfrage mit.
„Wenn im Zitat von seiner
‚Privatsphäre’ die Rede ist,
ist natürlich nicht gemeint,
dass es der Privatperson
Georg Willi zuzurechnen ist,
sondern seiner Funktion als
Bürgermeister der Stadt
Innsbruck im nicht hoheitlichen Bereich. Und genau darum ginges in dem Verfahren
vor dem OGH, nämlich ob
hier der Bürgermeister im
hoheitlichen Bereich gehandelt hat oder nicht. Diese
Frage zu klären, war für die
Verfahrensart notwendig, also obes sich um ein Amtshaftungs-Verfahren gehandelt
hat oder nicht. Diese Frage
bzw. die Klärung der Frage
ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Bürgermeister aufgrund seines Amtes
diese Aussagen getätigt hat
und nicht als Privatperson
und daher auch die Kosten
vom Stadtmagistrat zu tragen waren“, erläutert das
Amt für Präsidial- und
Rechtsangelegenheiten auf
weitere „Krone“-Nachfrage.
„Willi unterlag im Pema-Streit: Strafe aus Stadtkassa bezahlt“, Seite 22
Fotos: Christof Birbaumer