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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_05_3_Presse_OCR
- S.17
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tirol.orf.at
„Wenige leerstehende Wohnungen gemeldet“, Seite online
3.5.2024
Wenige leerstehende Wohnungen gemeldet
Die erste Frist für die Abgabe der Leerstands-Erklärung ist mit Ende April abgelaufen.
In Innsbruck wurden für vergangenes Jahr lediglich 50 Leerstands-Erklärungen
abgegeben. Nach Angaben der Stadt steht in Innsbruck allerdings fast jede zehnte
Wohnung leer.
Online seit heute, 5.59 Uhr
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Die Anzahl der offiziell gemeldeten leer stehenden Wohnungen in
Innsbruck ist relativ bescheiden. Für vergangenes Jahr wurden 50
Leerstandserklärungen bei der Stadt abgegeben, weitere 100 Fälle
befinden sich in Abklärung, heißt es auf Anfrage des ORF Tirol von Seiten
der Stadt. Weitere 100 Fälle seien als Ausnahmen deklariert worden, die es
gibt, wenn man etwa in Kürze einen Eigenbedarf für eine Wohnung
nachweisen kann.
Angesichts von geschätzt Tausenden leerstehenden Wohnungen in
Innsbruck besteht offensichtlich eine große Diskrepanz zu den gemeldeten
Fällen. Für Verstöße bei der Meldepflicht sind Verwaltungsstrafen zwischen
1.000 Euro für fehlende Unterlagen und 50.000 Euro für die Hinterziehung
der Leerstandsabgabe vorgesehen.
Möglichkeiten der Kontrolle waren beschränkt
Tirol war eines der ersten Bundesländer, das das Einheben einer
Leerstandsabgabe ermöglicht hat. Für Wohnungen, die länger als ein
halbes Jahr leer stehen, muss eine Abgabe entrichtet werden. Dem Gesetz
waren allerdings Grenzen gesetzt, sowohl was die Höhe der Abgabe
anbelangt, als auch bei den Möglichkeiten der Kontrolle von Seiten der
Behörden.
Gesetz wird überarbeitet
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