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Jahr: 2024

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Kurier

„Leerstandsabgabe erweist sich in Tirol als Rohrkrepierer“, Seite 19

Leerstandsabgabe erweist sich
in Tirol als Rohrkrepierer

Erste Bilanz. Im ganzen Bundesland wurden nur 900 Wohnungen gemeldet

VON CHRISTIAN WILLIM

Mit 30. April endete in Tirol
die Frist, innerhalb der Immobilienbesitzer sich in der
jeweiligen Gemeinde zur
Zahlung einer Leerstandsabgabe für 2023 melden mussten. Die wird nach Einführung Anfang des Vorjahres
dann fällig, wenn eine Wohnung länger als sechs Monate ohne driftigen Grund leer
stehen gelassen wird.

Die Idee dahinter: Reine
Anlegerimmobilien sollten
so dem freien Wohnmarkt
zugeführt werden, das größere Angebot die Mietpreise
im überteuerten Bundesland
drücken. Dass der Ansatz
nicht funktioniert, hat sich
im besonders teuren Pflaster
Innsbruck abgezeichnet.

7.000 Wohnungen leer

Dort waren, wie berichtet, bis
kurz vor Fristende gerade einmal 50 Leerstandsmeldungen
eingegangen. Im März stand
man bei gerade einmal 23.
Gestützt auf ein Monitoring
geht man in der Stadt aber davon aus, dass es rund 7.000
Wohnungen gibt, in denen
2023 über ein halbes Jahr weder Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet waren.

Nun liegen erstmals auch
Zahlen für das ganze Bundesland vor. Wie die Tiroler
Tageszeitung am Montag berichtete, wurden bis zum
Stichtag lediglich 900 leer
stehende Wohnungen an die
Gemeinden gemeldet. In 700
dieser Fälle wurde noch dazu
ein Ausnahmetatbestand geltend gemacht.

Das Landesgesetz sieht
etwa vor, dass keine Abgabe
zu zahlen ist, wenn eine
„zeitnahe“ Nutzung nachgewiesen werden kann —- ein
ziemlich dehnbarer Begriff.
Innsbrucks inzwischen abgewählter Bürgermeister

Die Abgabe war als Schlüssel gedacht, um mehr Immobilien auf den Wohnmarkt zu bekommen

„Die Leerstandsabgabe
ist so konzipiert, dass
sich Eigentümer selbst
melden müssen. Diese
Systematik ist falsch“

Markus Sint
Klubobmann Liste Fritz

Georg Willi (Grüne) hatte
aber auch kritisiert, dass die
Gemeinde Eigentümer nicht
einmal direkt anschreiben
darf, um sie auf eine mögliche Zahlungspflicht hinzuweisen. Sie auszumitteln,
wäre durch eine Koppelung
des Gebäude- und Wohnregisters mit dem Zentralen
Melderegister möglich.

In so einer Verschneidung

sieht aber die schwarz-rote
Landesregierung, wie berichtet, mögliche Verstöße gegen
Datenschutzrechte. Justizministerin Alma Zadic (Grüne)
hatte Willi zuletzt Schützenhilfe gegeben und die Bedenken als grundlos eingestuft.

Antwort von Ministerium

In Reaktion darauf pochten
Landeshauptmann Anton
Mattle (ÖVP) und sein Stellvertreter Georg Dornauer
(SPO) auf eine rechtliche
Klarstellung des Justizministeriums. Von dort heißt es
auf KURIER-Anfrage: „Das
Anliegen ist eingelangt und
wird derzeit bearbeitet.“
Mattle gestand aber bereits ein: „Wenn wir bei der

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Leerstandsabgabe in die
Gänge kommen wollen, wird
ein Verschneiden unauskömmlich sein.“ Das könnte
Teil einer Novelle sein, die
im Herbst kommen soll.

Für Liste-Fritz-Klubobmann Markus Sint liegt die
Hauptschuld daran, dass die
Leerstandsabgabe nicht
funktioniert, in der falschen
Systematik der Regelung: Sie
sei so konzipiert, „dass sich
Eigentümer von Wohnraum,
der mindestens sechs Monate leer steht, selber bei der
Gemeinde melden und die
Leerstandsabgabe zahlen
müssen.“ Diese Systematik
der „Selbstanzeige“ sei
falsch, kritisierte Sint in
einer Aussendung.

LUCIGERMA/ISTOCKPHOTO.COM