Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_05_3_Presse_OCR

- S.11

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024_05_3_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung

„Wahlrechtsgesetz mit Altersdiskriminierung“; Leserbrief, Seite 25

Wahlrechtsgesetz mit
Altersdiskriminierung

Thema: Vorbereitungen auf die
EU-Wahl.

un ist also die Innsbruck-
Wahl geschlagen. Die
Ergebnisse sind doch etwas
überraschend. Das ist gut so.
Sie sind für mich der Ausdruck
lebendiger und funktionierender Demokratie. Dem neuen
Bürgermeister und allen Mitgliedern des Gemeinderates
wünsche ich viel Erfolg. Wenn
im Gemeinderat gut gearbeitet wird, kommt das ja der
ganzen Bevölkerung zugute.
Aber nach der Wahl ist auch
wieder vor der Wahl. Die EU-
Wahlen stehen vor der Türe.
Die Vorbereitungen laufen
schon. In den Häusern sind
die Wählerlisten angeschlagen. Leider sind diese aber nur
mit dem QR-Code und zusätz-

Nach den Gemeinderatswahlen folgen die Europawahlen.

licher elektronischer Signatur
lesbar. Laut Mitteilung des Innenministeriums ist das mit
dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 für Gemeinden
mit mehr als 10.000 Einwohnern beschlossen worden.
Wer mit dieser Vorgangswei-

v

Foto: iStock

se nicht umgehen kann, muss
also zum Gemeindeamt bzw.
zum Stadtmagistrat gehen,
um festzustellen, ob sein Name im Wählerverzeichnis
aufscheint. Da dies meiner
Meinung nach hauptsächlich
ältere Menschen betrifft, stellt

das eine Altersdiskriminierung dar.

Es ist ein schwacher Trost,
wenn mir mitgeteilt wird, dass
diese Überprüfung auch von
einer anderen Person durchgeführt werden kann. Ein zusätzlicher Aufwand, der unnötig ist. Begründet wird das
alles mit dem Datenschutz,
das halte ich für übertrieben.
Wer wahlberechtigt ist, kann
ja kein Geheimnis sein. Ich
fordere daher die zuständigen Politiker auf, so schnell
wie möglich den früheren Zustand wieder herzustellen. Die
Feststellung der Wahlberechtigung muss auch in Zukunft
oOhne zusätzlichen technischen Aufwand möglich sein.

Siegfried Mittermüller
6020 Innsbruck

Seite 11 von 24