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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_05_29_Presse_OCR
- S.43
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Bezirksblätter Innsbruck
„102 bis 368 Euro für die Haushalte“, Seite 42
102 bis 368 Euro für die Haushalte
IKB-Stromkostenentlastungspaket wurde vom IKB Aufsichtsrat beschlossen
IKB-Haushaltskundinnen und
-kunden erhalten so in den nächsten Monaten in Abhängigkeit
vom Stromverbrauch einen entsprechenden Entlastungsbeitrag.
Für einen Innsbrucker Haushalt
mit einem durchschnittlichen
Jahresverbrauch zwischen 2.300
und 3.500 Kilowattstunden ergibt
dies einen Betrag je nach Jahresverbrauch und Produkt (z. B. Boiler) zwischen 102 und 368 Euro.
Bei höherem Jahresverbrauch
können auch mehrere hundert
bis zu über 1.000 Euro an Entlastungszahlungen zusammenkommen.
Konstruktive Zusammenarbeit
Eigentümervertreter Bürgermeister Johannes Anzengruber
zeigt sich erfreut über die rasche
Beschlussfassung: „Mir war es
wichtig, die nötigen Beschlüsse
schnellstmöglich _ herbeizuführen, damit die Innsbrucker Haushalte entsprechend schnell zu
ihrem Entlastungsbeitrag kommen. Dies ist jetzt im Sinne der
Innsbrucker Haushalte erfolgt.“
Auch IKB-Vorstandsvorsitzender
Helmuth Müller zeigt sich zufrieden und spricht der Arbeiterkammer Tirol seinen Dank aus: „Wir
danken der AK und ihren Vertreterinnen und Vertretern für die
konstruktive Zusammenarbeit
im Rahmen der Verhandlungen.“
Langer Weg
Alle Kundinnen und Kunden,
die mit Stichtag 1.12.2023 Kunden der IKB waren, werden von
diesem Vergleich profitieren,
egal ob im Alt- oder Neuvertrag.
Ebenso werden zusätzliche Summen für Boiler- oder Heizungskunden ausbezahlt werden. Für
AK Präsident Erwin Zangerl ein
voller Erfolg, nach fast 15-monatigem Kampf für einen leistbaren
Strompreis bzw. eine Stromkostenentlastung. „Es ist im Sinne
der Kundinnen und Kunden zu
IKB und AK Tirol einigen sich auf
Stromkostenentlastungspaket roto: ıke
begrüßen, dass alle Beteiligten
hier eingelenkt haben, auch wenn
die internen Verhandlungen zwischen IKB und TIWAG noch nicht
abgeschlossen sind. Ich möchte
mich diesbezüglich auch beim
Vorstand der IKB bedanken, der
hier ganz im Sinne der Kundinnen und Kunden handelt, denn
wichtig ist, dass es zu keinen weiteren Verzögerungen in der Auszahlung des Entlastungsbeitrags
kommt“, so Zangerl abschließend.
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