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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_06_12_Presse_OCR

- S.51

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20er

„Kurz gefragt: Weniger Stadtbäume fällen?“, Seite 4

KURZ GEFRAGT - Eine neue Haftungsregelung soll sogenannte „Angstschnitte“ von gesunden Bäumen verhindern. Thomas Klingler, Verantwortlicher des Innsbrucker Amts für Grünanlagen, erklärt, was das verändert.

Weniger Stadtbäume fällen

Im ABGB gibt es nunmehr einen
eigenen Paragraphen, der insbesondere auf die Haftung bei Bäumen
eingeht — bisher waren sie Bauwerken gleichgestellt. Mit der neuen
gesetzlichen Regelung entfällt die
Beweislastumkehr. Allerdings befinden sich die in unserer Verwaltung stehenden Bäume zum größten
Teil im Siedlungsgebiet. Wir prüfen
sie nach der ONORM Lır22, und
daher ändert sich für unsere Abläufe
nicht wirklich etwas: Die städtischen Bäume müssen auch weiterhin hohen Sicherheitserwartungen
entsprechen und werden einmal
jährlich von unserem auf Baumkontrolle und -pflege geschulten Perso-

nal genau angeschaut. Dass es zuvor „Angstschnitte” gegeben habe,
verneine ich. Es stimmt hingegen,
dass Bäume in der Stadt im Dauerstress leben, weil sie semioptimale
Lebensbedingungen haben: versiegelte Böden, Hitze, Trockenheit,
Streusalz, Baustellen und so weiter.
Wir beachten alle Bäume gleich.
Wenn ein Baum wegen seines
Standortes oder seiner Seltenheit ein
besonderes „Erscheinungsbild“ hat,
steht er verständlicherweise im öffentlichen Fokus. Naturdenkmäler
wie die Blutbuche vor dem Haus
der Musik unterliegen schon allein
auf Grund des Naturschutzgesetzes
einem besonderen Schutz e

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