Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_06_26_Presse_OCR
- S.9
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Bezirksblätter Innsbruck
„Schutzzone in der Mentlgasse verlängert“, Seite 4
Rund um die Mentlivilla halten sich viele Gruppen von Personen auf. Kinder
und Jugendliche sollen in dieser Zone geschützt werden.
Foto: Nilüfer Dag
Schutzzone in der
Mentlgasse verlängert
Im Bereich der Mentlgasse und
Umgebung wird die Schutzzone
verlängert. Diese Änderung trat
mit 20.06.2024 in Kraft und gilt
täglich zwischen 10:00 Uhr und
22:00 Uhr bis zum 19. Dezember
2024. Aus Sicherheitspolizeilicher Sicht stellt diese Schutzzone
im Bereich der Mentlgasse die am
wenigsten in die Rechte der Menschen eingreifende Maßnahme
dar, die noch geeignet ist, Kinder
und Jugendliche vor strafbaren
Handlungen zu schützen. Sie
traägt damit wesentlich zur Hebung des Sicherheitsgefühls der
Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei. Die Missachtung des
Betretungsverbots wird gem. $ 84
Abs.1Z 4 5SPG mit einer Geldstrafe
bis zu 1000 Euro bestraft. Im Wiederholungsfall kann die Geldstrafe bis zu 4.600 Euro betragen und
im Falle der Uneinbringlichkeit
ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu
4 Wochen zu rechen. (Ik)
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