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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_07_15_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Klage wegen Wohnsitz-Klausel“, Seite 5
Klage wegen Wohnsitz-Klausel
Nur Menschen mit Hauptwohnsitz in Tirol können das Freizeitticket in Anspruch
nehmen. Der Verein für Konsumenteninformation geht dagegen gerichtlich vor.
Von Matthias Krapf
Innsbruck - Beim Freizeitticket Tirol besteht derzeit
drastisch erhöhter Gesprächsbedarf. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht
gerichtlich gegen die Wohnsitzregelung (und weitere
Klauseln) in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des
Kartenverbunds vor.
Dass nur Menschen mit
Hauptwohnsitz in Tirol in den
Genuss der vergleichsweise
günstigen Jahreskarte für Skifahren und weitere Freizeitaktivitäten wie Eislaufen oder
Schwimmen kommen dürfen,
verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, sagen die
Konsumentenschützer.
Freizeitticket-Chef Thomas
Schroll von den Innsbrucker
Nordkettenbahnen arbeitet
aktuell mit Anwalt und Partnerbetrieben an der Klagebeantwortung. Wie das Verfahren
‚ ‚ Wir haben zwei
Monate Zeit. Dann
beginnt der Kartenvorverkauf.“
Thomas Schroll
(Vorsitzender Freizeitticket Tirol)
ausgehen wird, ist ungewiss.
Klar ist nur: „Wir haben zwei
Monate Zeit. Dann beginnt der
Kartenvorverkauf.“
Ohne rechtliche Klärung
ins neue Freizeitticket-Jahr zu
starten, würde man sich gerne ersparen. Ganz zu schweigen davon, dass man sich zu
Unrecht vom VKI ins Visier
genommen fühlt und hofft,
vor Gericht mit der eigenen
Rechtssicht bestehen zu können. Diese lautet: Seilbahnen
erbrächten Verkehrsdienstleistungen und seien damit
i ar“
Für viele Familien macht das Freizeitticket re
von der „Geoblocking-Verordnung“ ausgenommen, die unter anderem Rabatte auf Basis
des Wohnsitzes verbietet.
Mit über 55.000 Nutzern
ist das Freizeitticket ein Verkaufsschlager. Seit Einführung
im Jahr 2006 habe man sich an
die Dienstleistungsrichtlinie
gehalten, man frage sich, warum sich ausgerechnet eine
österreichische Konsumentenschutz-Organisation gegen
ein Angebot für Zehntausende Einheimische starkmache.
„Wir verstehen die Motivation
nicht“, sagt WK-Fachgruppenobmann Reinhard Klier
(Stubaier Gletscher).
Von Seiten des VKI heißt
es dazu: „Der VKI bekämpft
keineswegs das Angebot des
Freizeitticket Tirol per se, sondern einzelne Klauseln in den
AGB, die Konsument:innen
benachteiligen.“ Und weiter:
„Ziel ist es nicht, dass Tiroler
Konsument:innen benachteiligt werden.“ Es soll nur etwa
auch Salzburgern oder Vorarlbergern mit Hauptwohnsitz im Grenzgebiet zu Tirol
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gelmäßiges Skifahren überhaupt erst leistbar.
Fotos: TT/Liebl, Böhm
offenstehen. Der VKI verweist
in diesem Zusammenhang
auf ein Studierenden-Ticket,
das die Wiener Linien seit vergangenem Jahr gezwungenermaßen auch Studenten ohne
Hauptwohnsitz in Wien anbieten.
Reinhard Klier befürchtet
in der Causa Freizeitticket einen Präzedenzfall. Sollte die
Wohnsitzklausel vor Gericht
fallen, wären damit wohl auch
die beiden anderen großen
Kartenverbünde Regiocard
und Snow Card Tirol betrof-
fen - und zudem, so Klier, alle
wohnsitzbezogenen Vergünstigungen, die Skigebiete im
Land etwa für Gemeindebürger anbieten. Das gesamte Tarifsystem drohe damit in Bewegung zu geraten.
Was das konkret zu bedeuten hätte, können weder Klier
noch Schroll zum jetzigen
‚ ‚ Es ist uns wichtig,
frühzeitig zu
informieren.“
Reinhard Klier
(Tiroler Seilbahnsprecher)
Zeitpunkt beantworten, aber:
Ein Freizeitticket für alle — also
zum Beispiel auch für Stammgäste aus Süddeutschland —
könnte eine Preiserhöhung
erforderlich machen. Um
Umsatzeinbußen zu kompensieren, weil mehr Kunden
zum vergünstigten Tarif auf
den Pisten unterwegs wären.
„Es ist uns wichtig, frühzeitig zu informieren“, sagt
Seilbahnsprecher Klier. Beide beteuern, „oberstes Ziel“
sei, dass das Freizeitticket
als „leistbares Angebot“ bestehen bleibt. Man bemühe
sich „um eine bestmögliche
Lösung im Sinne der heimischen Bevölkerung“. Nachsatz: „Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.“
Freizeitticket
Der Preis für die aktuelle,
bis 30.09. gültige Jahreskarte belief sich für einen
Erwachsenen auf 686 Euro
im Vorverkauf, eine Familie
mit zwei Erwachsenen und
zwei Kindern (Jg. 2008-
2017) bezahlte 1620 Euro.