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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

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„Nicht für alle: Klage gegen Freizeitticket“‘“, Titelseite

Nicht für alle:
Klage gegen
Freizeitticket

Die beliebte Jahreskarte gibt es nur
für Tiroler. Dagegen klagen nun
Konsumentenschützer. Seilbahner
warnen vor Preiserhöhung.

15.7.2024

Innsbruck - Ein Hauptwohnsitz in Tirol ist Bedingung für
den Erwerb des Freizeittickets
Tirol. Diese Klausel und sechs
weitere in den Geschäftsbedingungen des Kartenverbundes sind dem Verein für Konsumenteninformation (VKI)
ein Dorn im Auge. Man verstoße damit gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Auch Vorarlberger oder Salzburger mit
Hauptwohnsitz im Grenzgebiet zu Tirol sollen in den Genuss der vergleichsweise günstigen Jahreskarte kommen.
Deshalb habe man nun Klage
eingebracht, heißt es von den
Konsumentenschützern.
Beim Freizeitticket Tirol
nimmt man das Vorgehen
des VKI mit Kopfschütteln zur
Kenntnis. Vorsitzender Thomas Schroll von den Innsbrucker Nordkettenbahnen sieht
das Freizeitticket zu Unrecht
ins Visier genommen. Die
Wohnsitz-Klausel sei rechtmäßig. Seilbahnen erbrächten
Verkehrsdienstleistungen und

seien damit von der „Geoblocking-Verordnung“ ausgenommen, die unter anderem
Rabatte auf Basis des Wohnsitzes verbietet. Neben der Klage
selbst spielt auch der Faktor
Zeit eine Rolle. Bis zum Vorverkauf bleiben nur zwei Monate.
Ob bis dahin Klarheit herrscht,
ist mindestens ungewiss.
Sollte das Gericht der Argumentation des VKI folgen,
befürchtet Seilbahnsprecher
Reinhard Klier einen Präzedenzfall. Es wären damit wohl
auch die Kartenverbünde Regiocard und Snow Card Tirol
betroffen - sowie alle wohnsitzbezogenen Vergünstigungen, die Skigebiete etwa Gemeindebürgern gewähren.
Das gesamte Tarifsystem drohe in Bewegung zu geraten,
Preiserhöhungen könnten die
Folge sein. Wie Schroll will
sich auch Klier für eine „Lösung im Sinne der heimischen
Bevölkerung“ einsetzen. (mk)

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