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Tiroler Tageszeitung

TirolerseTageszeitung

„‚Mittelstandsliste ist ein Flop‘“, Seite 21
27.7.2024

„Mittelstandsliste ist ein Flop“

Nur sechs Stadtwohnungen wurden in einem Jahr über die „Mittelstandsliste“ vergeben.
Innsbrucks Dreierkoalition legt im Herbst eine neue, einheitliche Vergaberichtlinie vor.

Von Michael Domanig

Innsbruck — Politisch war
sie von Anfang an umstritten, nun dürfte die eigene
„Mittelstandsliste“ zur Vergabe von Stadtwohnungen
in Innsbruck bald schon wieder eingestampft werden: Im
Oktober-Gemeinderat will
die neue Stadtregierung — so
wie im Arbeitsprogramm von
„JA“, Grünen und SPÖ angekündigt — eine neue, einheitliche Wohnungsvergaberichtlinie beschließen.

‚ Die Mittelstandsliste war nicht
durchdacht und ist
ungerecht. Die Zahlen
beweisen das auch.“

Georg Willi
(Vizebürgermeister Innsbruck)

Warum es zum Aus für die
zweite Liste kommt? Der fürs
Wohnungsservice zuständige
Vizebürgermeister Georg Willi
(Grüne) verweist auf die aktuellen Zahlen: Vom 1. Juli 2023
(Start der eigenen Vormerkund Vergabeliste für den Innsbrucker Mittelstand) bis 1. Juli
2024 gab es insgesamt 163 Anfragen und Auskünfte zur Mittelstandsrichtlinie. Insgesamt
waren bisher nur 43 Wohnungsanträge vorgemerkt (30
davon sind noch aufrecht).

Interesse sehr gering

In einem Jahr wurden 27
Wohnungen angeboten, davon 21 abgelehnt und nur
sechs angenommen - reges
Interesse sieht anders aus.
Zum Vergleich: Auf der „regulären“ Vormerkliste für Wohnungen in städtischer Vergabe
gab es allein im Juni 126 Neu-
Vormerkungen.

Für Willi steht fest: Die Mittelstandsliste (eingeführt mit
dem Ziel, die Abwanderung

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Für die Vormerkung auf der „regulären“ Vergabeliste für Innsbrucker Stadtwohnungen muss man derzeit mehr als 40 % des Haushaltseinkommens für

die Miete (in der bisherigen Wohnung) aufwenden - künftig reicht ein Drittel. Die eigene Mittelstandsliste ist wohl bald wieder Geschichte.

der Mittelschicht zu stoppen,
Anm.) sei „ein Flop“, FI, ÖVP
und FPÖ hätten sie „nicht
durchdacht“. Nun sei es „Zeit
für eine Änderung“.

Um nach der regulären Vergaberichtlinie vormerkbar zu
sein, muss die Mietzinsbelastung in der derzeit bewohnten
Wohnung aktuell mindestens
40% des Netto-Haushaltseinkommens ausmachen, bei der
Mittelstandsliste sind es 25 %.
Zudem braucht es für eine
Vormerkung auf der Mittelstandsliste ein Einkommen
zwischen minus 30 % und plus
20% der Einkommensgrenze

für die Wohnbauförderung:
Für eine alleinstehende Person sind das zwischen 2520
und 4320 Euro, für eine vierköpfige Familie zwischen 4830
und 8280 Euro.

„Wohnbedarf“: 33 statt 40%

Was plant nun die Koalition?
Künftig soll es wieder nur
mehr eine „reguläre“ Wohnungsvergaberichtlinie geben
— wobei der Anteil des Einkommens, der für den Mietzins „draufgehen“ muss, um
vormerkbar zu sein, von 40
auf 33 % gesenkt wird. Damit
soll der Mittelstand „in die re-

Seite 3 von 8

guläre Vergaberichtlinie integriert werden“, sagt Willi.

Denn ein Teil jener, die
nach den (noch) geltenden
Kriterien in die Mittelstandsliste aufgenommen werden,
können sich auch künftig für
eine Stadtwohnung bewerben. Willi nennt als reales Beispiel eine Person mit einem
Nettogehalt von 2634 Euro,
die aktuell 873 Euro an Mietzins inkl. Betriebskosten aufwendet. Diese wäre auch auf
der neuen Liste vormerkbar
(Anteil von 33,14 %).

„Wer unter den 33 % ist, liegt
beim Verhältnis von Warm-

Foto: TT/Falk

miete zu Einkommen schon
recht gut“, befindet Willi, „hier
ist es zumutbar, sich am freien
Markt umzusehen.“

Wie geht es politisch weiter? Der Entwurf für die neue
Wohnungsvergaberichtlinie —
dieser orientiert sich im Kern
an jenem, der in der Vorperiode nicht mehrheitsfähig war
— soll im August innerhalb der
Dreierkoalition breiter diskutiert werden. Danach geht
er an alle Gemeinderatsfraktionen, kommt in den Wohnungsausschuss und von dort
in den Gemeinderat. Mit hitzigen Debatten ist zu rechnen.