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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„Abfuhr für die Stadt: Keine Wohnungsnot in Innsbruck“, Seite 4

Abfuhr für die Stadt: Keine
Wohnungsnot in Innsbruck

Landesregierung lehnt geforderte Notstands-Verordnung für Vorkaufsrechte
oder Enteignungen ab. „Nur“ 2315 Personen oder 1,74 % hätten Wohnbedarf.

Von Peter Nindler

Innsbruck — Das dürfte wohl
zum ersten Konflikt zwischen
dem Land Tirol und der neuen Innsbrucker Stadtregierung führen. Schließlich hat
die Stadt bereits Mitte 2022
wegen der hohen Anzahl an
Wohnungssuchenden beim
Land beantragt, den Wohnungsnotstand in der Landeshauptstadt zu verordnen,
Damit wäre erstmals in Österreich das so genannte Bodenbeschaffungsgesetz aktiviert worden. Dieses würde es
Innsbruck u.a. ermöglichen,
mit Vorkaufsrechten in Kaufverträge einzutreten und so
Grundflächen zu angemessenen Preisen zu erwerben.
Auch könnte es theoretisch
zu Enteignungen kommen.

Zu wenig Wohnbedarf

Voraussetzung dafür ist die
Feststellung eines quantitativen Wohnbedarfs. Liegt dieser
über zwei Prozent, kann das
Land die Verordnung erlassen. Die Abteilung Bau- und
Raumordnung hat die Erhe-

‚ Nach Ansicht der

Landesregierung
kann somit der Bedarf an gefördertem
Wohnraum durch die
Ausweisung von Vorbehaltsflächen abgedeckt
werden.“

Land Tirol

bung jetzt abgeschlossen und
Innsbruck einen Korb erteilt.
Weil zum einen der Wohnbedarf lediglich bei 1,74 Prozent liegt und andererseits es
selbst in der Stadt Bedenken
gegen die Verordnung gebe.
Die Liste der Wohnungswerber umfasst 2232 Anträge mit
4630 Wohnungssuchenden in
Innsbruck. Ihnen stehen laut
Land 2052 geplante geförderte
Wohnungen bzw. Wohneinheiten inklusive Studentenwohnformen gegenüber. Der
konkrete Wohnungsbedarf in
der Landeshauptstadt wird
deshalb mit 180 Wohnungen
beziffert, 2315 Personen hätten somit einen. Im Verhält-

nis zu 132.594 Personen mit
Hauptwohnsitz wären das 1,74
Prozent. „Die nach dem Bodenbeschaffungsgesetz geforderten zwei Prozent werden
damit nicht erreicht“, teilte die
Landesregierung nunmehr der
Stadt mit.

Aufgrund von widersprüchlichen Stellungnahmen im
Stadtmagistrat scheint man
dort von der geforderten
Maßnahme ebenfalls nicht
ganz überzeugt zu Ssein.
Raumplanung und Stadtentwicklung in Innsbruck weisen
schließlich darauf hin, dass
die Möglichkeiten, Grundflächen für gefördertes Wohnen
leistbar zu entwickeln und zu
erwerben, gesichert seien.

Fazit des Landes: Innsbruck
stehen geeignete, gelindere
Mittel zur Zweckerreichung
nach dem Raumordnungsgesetz wie Vertragsraumordnung, Vorbehaltsflächen für
den geförderten Wohnbau,
etc. zur Wohnraumbeschaffung zur Verfügung. Nach
Ansicht der Landesregierung
könne somit der vorhandene
Bedarf an gefördertem Wohnraum durch die Ausweisung
von Vorbehaltsflächen abgedeckt werden. 3,5 Hektar dafür wären möglich.

WOHNUNGSs.
NOTSsTAND

In Innsbruck wird seit Jahren über einen Mangel an leistbaren Wohnungen geklagt.

Debatte über Wohnungsnotstand

Bodenbeschaffungsgesetz
(Quelle: Kommunal - Informationen über Politik, Recht
und Praxis in Österreichs
Gemeinden): Das Bodenbeschaffungsgesetz gilt als
Hebel zur Mobilisierung von
Flächen für die Schaffung
leistbaren Wohnraums. Nach
der Intention des Gesetzgebers
soll das Bodenbeschaffungsgesetz den Gemeinden die
Beschaffung von unbebauten
Baugrundstücken für die Wohnraumschaffung erleichtern. Den
Wohnbedarf müssen die Länder
verordnen. Obwohl das Gesetz
seit 1974 in Kraft ist, wurde es
bisher noch nie angewandt.

Eintritt in Kaufverträge:

In den von einer Gemeinde
verordneten Bodenbeschaffungsgebieten steht ihr dann
das Eintrittsrecht zur Verfügung. Dieses ermöglicht ihr, in
Kaufverträge über unbebaute
Baugrundstücke anstelle des
Dritten einzutreten, sofem sie
diese Grundstücke für Wohnbauzwecke oder für öffentliche
Zwecke, die sie wahrzunehmen
hat, benötigt.

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653 geförderte Mietwohnungen
wurden 2023 bezogen. Fotw: Falk

Enteignung gegen Ent-

schädigung. Diese darf

dann in Anspruch genom-

men werden, wenn die
ftseigentümer:innen

den Verkauf oder die Einräu-

mung eines Baurechts ablehnen

oder ein offenbar nicht ange-

messenes Entgelt begehren.

Innsbruck stellte Antrag im
Juli 2022: Die Stadt Innsbruck
stellte vor zwei Jahren den
Antrag ans Land Tirol, einen
„quantitativen Wohnungsfehlbestand“ festzustellen. Der
Wohnbedarf ist die Voraussetzung für die Verordnung und
muss bei zwei Prozent liegen.
2023 wurden 653 geförderte
Mietwohnungen in Innsbruck
bezogen bzw. übergeben.